08.01.2016
Die Schweiz und Erasmus+: Übergangslösung bleibt bestehen
Die Schweiz ist auch 2016 kein Programmland von Erasmus+. Die bestehende Übergangslösung für Schweizer Organisationen wird fortgeführt.
2014 hat die EU-Kommission der Schweiz den Status als Erasmus+-Programmland aberkannt. Die Beteiligung von Schweizer Organisationen an Erasmus+ wird seitdem durch eine Übergangslösung geregelt, die der Schweizer Bundesrat beschlossen hat. Diese Regelung wird 2016 fortgeführt.
Regelung zu Projekten, die in der Schweiz stattfinden (Leitaktion 1 und 3)
Schweizer Organisationen können für europäische Jugendprojekte (Leitaktion 1 und 3), die in der Schweiz stattfinden, Fördergelder über die schweizerische Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit (ch Stiftung) beantragen.
Es muss beachtet werden, dass solche Projekte keine offiziellen Erasmus+-Projekte sind. Das bedeutet u.a., dass die Ausstellung von Youthpass-Zertifikaten nicht erlaubt ist und auch das Erasmus+-Logo nicht verwendet werden darf.
Teilnahme von Schweizer Organisationen an Projekten aus Erasmus+ (alle Leitaktionen)
Wenn Organisationen aus Programmländern im Rahmen eines geförderten Projekts aus Erasmus+ mit Organisationen aus der Schweiz zusammenarbeiten wollen, kann der schweizerische Partner ebenfalls Fördergelder bei der ch Stiftung beantragen.
Weiterführende Informationen
Dokument: Information Übergangslösung für 2016 (englisches PDF-Dokument, 321 kb)
Internet: Zur Seite der Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit...
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