15.11.2016
Planen Sie Ihre Projekte für 2017
Die EU-Kommission hat die neuen Programmrichtlinien für 2017 veröffentlicht. Europäische Bürgerschaft zu stärken, Toleranz und kulturelle Vielfalt zu fördern sowie (vor allem auch benachteiligte) Jugendliche in demokratische Prozesse einzubinden: Dies steht weiterhin im Fokus von Erasmus+ JUGEND IN AKTION. Antragstellerinnen und Antragsteller können 2017 von einem deutlich erhöhten Förderbudget profitieren.
2017 fließen insgesamt über 21 Millionen Euro an Fördermittel für Erasmus+ JUGEND IN AKTION nach Deutschland. Dies ist ein Plus von umgerechnet 23 Prozent gegenüber des Vorjahres. Damit wird die Bedeutung des Programms weiter gestärkt - und werden die vielen Impulse für ein friedliches Zusammenleben in Europa gewürdigt, die vom Programm und seinen geförderten Projekten ausgehen.
Die Ziele und Prioritäten, die Erasmus+ JUGEND IN AKTION verfolgt, bleiben unverändert bestehen. Neben der Förderung von europäischer Bürgerschaft, von demokratischem Bewusstsein, von Toleranz und Vielfalt in Europa sind dies unter anderem:
- Verbesserung der Schlüsselkompetenzen und -fertigkeiten junger Menschen, einschließlich junger Menschen mit geringeren Chancen,
- Förderung interkultureller und interreligiöser Verständigung sowie von sozialer Integration und Solidarität,
- Förderung der Beteiligung am demokratischen Leben und am Arbeitsmarkt,
- Förderung von Qualitätsverbesserungen in der Jugendarbeit,
- Ergänzung der politischen Reformen im Jugendbereich auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene,
- Förderung der Entwicklung einer wissens- und evidenzbasierten Jugendpolitik sowie der Anerkennung nichtformalen und informellen Lernens,
- Stärkung der internationalen Dimension der Aktivitäten im Jugendbereich.
Neue Möglichkeiten im Europäischen Freiwilligendienst
Neu ist der "Strategische Europäische Freiwilligendienst". Mit ihm führt die EU-Kommission einen Aktivitätstyp ein, der erfahrenen koordinierenden Organisationen im EFD offensteht.
Der "Strategische Europäische Freiwilligendienst" soll EFD-Projekte ermöglichen, die im Einklang mit den Prioritäten des Programms Erasmus+ zielgerichtet zur Bewältigung einer zuvor festgestellten Herausforderung systemische Wirkung auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene entfalten.
Um hier einen Antrag stellen zu können, muss die antragstellende Organisation positive Ergebnisse in der Durchführung von EFD-Projekten aus der Vergangenheit vorweisen können und mindestens bereits einmal als koordinierende Organisation fungiert haben. Der Antragsteller muss innerhalb der letzten drei Jahre vor der entsprechenden Antragsfrist Projekte in Erasmus+ JUGEND IN AKTION mit mindestens sechs Freiwilligen abgeschlossen haben.
Innerhalb des "Strategischen Europäischen Freiwilligendienstes" gibt es die Möglichkeit, zur Erreichung der Projektziele und zur Erhöhung der systemischen Wirkung ergänzende Aktivitäten durchzuführen (wie Job Shadowing, Treffen, Workshops, Konferenzen, Seminare, Trainingskurse, Coaching etc.). Diese müssen im Antrag beschrieben und begründet werden.
Ergänzende Aktivitäten werden auf Grundlage einer Anteilsförderung gefördert. Die förderfähigen Kosten berechnen sich aus den kalkulierten direkten Kosten der Aktivitäten plus einer Pauschale von maximal 7% dieser direkten Kosten für indirekte Kosten (allgemeine Verwaltungskosten). Von diesen gesamten förderfähigen Kosten können maximal 80% gefördert werden.
Die mögliche Projektdauer liegt zwischen zwölf und 36 Monaten. Für den Strategischen EFD wird es jedes Jahr eine Deadline geben, zu der Anträge eingereicht werden können (2017 ist dies der 26. April 2017, 12:00 Uhr).
JUGEND für Europa wird Anfang 2017 eine Projektwerkstatt hierzu anbieten. Interessierte Träger werden dort die Gelegenheit haben, das neue EFD-Format kennenzulernen und Projektideen zu entwickeln.
Weitere Änderungen in den Richtlinien
Es ergeben sich für das kommende Jahr nur wenige Änderungen in der Programmumsetzung.
Reisekostenpauschale: Die EU-Kommission hat die Reisekostenpauschalen innerhalb von Erasmus+ angeglichen und vereinheitlicht. Für den Jugendbereich steigen die Reisekostenpauschalen teilweise deutlich an.
Reisekostenzuschuss: Bei teuren Anreisen können Zuschüsse zu Transferkosten zum nächstgelegenen Verkehrsknotenpunkt (Flughafen, Bahnhöfe etc.) im Entsende- wie im Aufnahmeland beantragt werden.
Hohe Reisekosten von Teilnehmenden aus bzw. in Regionen in äußerster Randlage und überseeische Länder und Gebiete können zusätzlich über außergewöhnliche Kosten bezuschusst werden.
Beachten Sie auch die speziellen Förderprioritäten der Leitaktion 1 für 2017...
Förderfähige Aktivitäten: Kurzzeitige gemeinsame Angebote zur Fort- und Weiterbildung von Lehrpersonal können nun zwischen drei Tagen und zwei Monaten ohne Reisezeit gefördert werden.
Beteiligung von assoziierten Partnern: Der Programmleitfaden konkretisiert, dass assoziierte Partnerorganisationen aus dem öffentlichen oder privaten Sektor, die zur Umsetzung eines Projekts beitragen oder die Verbreitungsmaßnahmen und Nachhaltigkeit eines Projekts unterstützen können, informell in das Projekt eingebunden werden können. Assoziierte Partner werden nicht als Teil des offiziellen Konsortiums aus Partnerorganisationen betrachtet, daher erhalten sie keine Förderung.
Multiplier Events können aber in den Ländern der assoziierten Partner stattfinden, wenn es dafür nachvollziehbare Gründe gibt.
Teilnehmer an länderübergreifenden Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten aus/nach Regionen in äußerster Randlage sowie überseeischen Ländern und Gebieten: Die Förderung der Reisekosten entspricht den Fördersätzen der Leitaktion 1.
Generelle Informationen
Alle Projektanträge müssen sich an den Richtlinien und Gewährungskriterien der einzelnen Leitaktionen ausrichten, um eine Förderung über das Programm erhalten zu können. Bitte nutzen Sie hierzu unbedingt den offiziellen Programmleitfaden der Europäischen Kommission (PDF-Dokument, Programmleitfaden, 3.1 Mb).
Wenn Sie unsicher sind, ob und wie sich ihre Projektvorhaben mit den Richtlinien von Erasmus+ vereinbaren lassen, setzen Sie sich bitte mit den Kolleginnen und Kollegen von JUGEND für Europa im Vorfeld der Antragstellung in Verbindung.
Die erste Antragsrunde für 2017 endet am 02.02.2017 um 12:00 Uhr. Wieder wird es drei Antragsfristen geben, an denen Sie ihre Projekte bei JUGEND für Europa einreichen können. Die Übersicht über die Antragsfristen finden Sie hier...
Alle Informationen sowie alle relevanten Dokumente zu Erasmus+ JUGEND IN AKTION finden Sie auf unserer Internetseite www.jugend-in-aktion.de.
(JUGEND für Europa)
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