23.04.2018
Zentraler Aufruf der EU-Kommission: Soziale Eingliederung und gemeinsame Werte
Im Rahmen der Leitaktion 3 können bis zum 22.05.2018 länderübergreifende Kooperationsprojekte zum Thema "Soziale Eingliederung und gemeinsame Werte" beantragt werden. Anträge sind zu stellen an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur.
Bei dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden länderübergreifende Kooperationsprojekte in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend gefördert. Die Aufforderung umfasst zwei Lose, eines für den Bereich allgemeine und berufliche Bildung (Los 1) und eines für den Bereich Jugend (Los 2).
Jeder Antrag muss sich auf ein allgemeines Ziel sowie auf eines der Einzelziele beziehen, die getrennt für die Bereiche "Allgemeine und berufliche Bildung" sowie "Jugend" aufgeführt sind. Sowohl die allgemeinen Ziele als auch die Einzelziele sind verbindlich vorgegeben.
Für den Bereich Jugend lauten die Einzelziele wie folgt:
- Förderung der Bürgerbeteiligung von jungen Menschen durch die Weiterentwicklung der Rolle der Freiwilligenarbeit für die soziale Eingliederung;
- Verhütung von Marginalisierung und Radikalisierung, die in gewaltsamen Extremismus junger Menschen münden.
Förderbedingungen und Kontakt
Den vollständigen Aufruf, das elektronische Antragsformular sowie alle weiteren relevanten Informationen finden Sie auf der Seite der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur.
Die maximale Höhe der Förderung beträgt 500.000,- Euro.Der finanzielle Beitrag der EU ist auf höchstens 80% der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts beschränkt.
Anträge sind bis zum 22.05.2018, 13:00 Uhr, online einzureichen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: EACEA-Policy-Support@ec.europa.eu.
Technische Fragen beantwortet das Helpdesk: eacea-helpdesk@ec.europa.eu
(JUGEND für Europa / Quelle: Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur)
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