14.11.2018
Erasmus+ JUGEND IN AKTION - Was ist neu in 2019?
Erasmus+ JUGEND IN AKTION geht in sein sechstes Jahr. Für 2019 hat die EU-Kommission die Richtlinien für die Programmumsetzung veröffentlicht. Das müssen Sie im kommenden Jahr beachten.
Für Erasmus+ JUGEND IN AKTION stehen in Deutschland fast 17,5 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Davon entfallen über 11 Millionen Euro allein auf Jugendbegegnungen und Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte (Leitaktion 1).
Die Antragstellung wird in allen Leitaktionen über web-basierte Antragsformulare erfolgen. Wieder wird es drei Antragstermine geben. Die erste Antragsfrist endet am 05.02.2019 um 12:00 Uhr MEZ. Weitere Antragsfristen sind der 30. April und der 01. Oktober 2019.
Förderfähige Länder
2019 wird Serbien Programmland.
Der derzeit immer noch ungewisse Ausgang der Brexit-Verhandlungen hat Konsequenzen für britische Organisationen.
Falls das Vereinigte Königreich 2019 aus der EU austritt, ohne eine Vereinbarung darüber abzuschließen, dass britische Antragsteller weiterhin förderfähig sind, können britische Organisationen ab diesem Zeitpunkt keine EU-Fördermittel mehr aus dem Programm Erasmus+ erhalten. Dies würde auch für laufende Projekte gelten, die bewilligt aber noch nicht abgeschlossen sind.
Die britische Regierung betont jedoch den Wert und die Bedeutung von Erasmus+. Für den Fall eines „No-Deal-Szenarios“ hat sie angekündigt, die Auszahlung der Fördermittel an britische Organisationen zu übernehmen. Dies umfasst sowohl alle bewilligten Projekte aus Erasmus+, die vor dem Austritt eingereicht wurden, wie auch alle Projekte, die 2019 im Rahmen von Erasmus+ bewilligt werden. Die Regierung ermuntert britische Organisationen ausdrücklich, sich weiterhin an Maßnahmen aus Erasmus+ zu beteiligen.
Link: Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des British Council…
Anpassungen in der Programmumsetzung
Bei den "Jugendbegegnungen" und den "Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte der Jugendarbeit" ergeben sich nur wenige Anpassungen in der Programmumsetzung.
- Auf einen vorbereitenden Planungsbesuch muss nicht mehr zwingend ein Gruppenleiter fahren, es kann auch ein Jugendlicher sein, der an der Aktivität teilnimmt. Dieser muss keine Rolle als Gruppenleiter oder Trainer innehaben.
- Ins Programmhandbuch wurde ferner der Hinweis aufgenommen, dass ein Zuschuss für hohe Reisekosten nur anstelle der Pauschalen gewährt werden kann.
- Bei Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte der Jugendarbeit wurde eine untere Altersgrenze von 18 Jahren eingeführt. Als Förderpriorität ist 2019 die „digitale Jugendarbeit“ hinzugekommen.
- Zudem können 2019 im Bereich der Außergewöhnlichen Kosten auch solche Kosten gefördert werden, die es Fachkräften mit geringeren Chancen ermöglichen, sich zu gleichen Bedingungen an der Maßnahme zu beteiligen.
In der Leitaktion 2 ergeben sich leichte Veränderungen bei den drei bekannten jugendspezifischen Prioritäten. Diese werden noch expliziter als bisher mit den Zielen der neuen EU-Jugendstrategie (2019-2027) verknüpft.
Für 2019 lauten die jugendspezifischen Prioritäten:
- Förderung von Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit
- Förderung der unternehmerischen Bildung, des sozialen Unternehmertums und gemeinnütziger Tätigkeiten unter jungen Menschen (Priorität für Transnationale Jugendinitiativen)
- Förderung von Projekten, die darauf abzielen, junge Menschen zu mobilisieren, zu verbinden und zu befähigen mit Bezugnahme auf die drei Aktionsfelder der EU-Jugendstrategie „engage, connect, empower“
Unter den letzten Punkt fallen ab kommendem Jahr auch Projekte, die die „Förderung des kritischen Denkens und der Medienkompetenz junger Menschen zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von Manipulation, Propaganda und Fake News“ unterstützen.
Für Informationen zu den weiteren horizontalen Prioritäten in der Leitaktion 2 lesen Sie bitte den Programmleitfaden oder setzen sich mit dem Team der Leitaktion 2 bei JUGEND für Europa in Verbindung.
Die Leitaktion 3 umfasst nun anstelle des „Strukturierten Dialogs“ den „Jugenddialog“, der als das zentrale Dialoginstrument der neuen EU-Jugendstrategie (2019-2027) fungiert. Darüber hinaus bleiben die Regularien dieselben wie bislang. An jeder Aktivität müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Land der aufnehmenden Organisation beteiligt sein.
Link: Alle ausführlichen Informationen zum EU-Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION finden Sie wie gewohnt auf unserer Programmseite www.jugend-in-aktion.de.
(JUGEND für Europa)
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Weiterführende Informationen
Download: Programmleitfaden Erasmus+ 2019 (PDF-Dokument, 5 Mb)
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