28.01.2020

Auswirkungen des Brexit auf Ihre Projektplanungen

Im Vorfeld der Antragsrunde 2020 am 5. Februar wird an JUGEND für Europa immer wieder die Frage herangetragen, ob das Vereinigte Königreich nach dem Brexit weiterhin an den Programmen Erasmus+ JUGEND IN AKTION und Europäisches Solidaritätskorps teilnimmt und eine Förderfähigkeit von Projekten unter Beteiligung britischer Partner gegeben ist. Dazu erläutern wir den Stand der Dinge.

Am 20. Dezember hat das britische Unterhaus für das Austritts-Abkommen zum Brexit gestimmt, am 8. Januar 2020 hat das britische Unterhaus dem Brexit-Gesetz, das für die Umsetzung des Austritts im Vereinigten Königreich notwendig ist, zugestimmt.

Bevor das Austrittsabkommen in Kraft treten kann, muss es von der EU und dem Vereinigten Königreich ratifiziert werden. Auf Seiten der EU hat der Rat der Europäischen Union die Unterzeichnung des Austrittsabkommens genehmigt. Das Europäische Parlament stimmte am Mittwoch, den 29. Januar, über das Austrittsabkommen ab. Das Vereinigte Königreich hat das Abkommen bereits im Einklang mit den eigenen verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert.

Sollten diese Rechtsakte erfolgt sein, tritt das Vereinigte Königreich zum 31. Januar 2020 aus der EU aus. Gleichzeitig beinhaltet das Austritts-Abkommen zahlreiche Übergangsregelungen. Eine diese Bestimmungen sieht vor, dass das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2020 an den europäischen Förderprogrammen teilnimmt. Alle bewilligten Projekte in den laufenden Programmen Erasmus+ JUGEND IN AKTION und im Europäischen Solidaritätskorps könnten dann ohne Einschränkungen mit den britischen Partnern umgesetzt werden.

Dies gilt auch, wenn ein Projekt im Jahr 2020 bewilligt wurde, die Laufzeit des Projektes aber über den 31. Dezember 2020 hinausginge. 

Wir empfehlen daher für das laufende Jahr, Aktivitäten mit Beteiligung des Vereinigte Königreichs in den Anträgen zu Erasmus+ JUGEND IN AKTION und dem Europäischen Solidaritätskorps wie bisher zu berücksichtigen.

Hierbei gilt es, folgendes Risiko zu beachten: Sollte die britische Regierung - wider Erwarten - die getroffenen Brexit-Übergangsregelungen nicht einhalten, könnte dies die Förderfähigkeit der Beteiligung britischer Partner an den Projekten wieder in Frage stellen. Wir gehen aber derzeit davon aus, dass bis zum möglichen Beginn der Projekte am 1. Mai 2020 (Leitaktionen 1 und 3 sowie ESK) bzw. 1. Juni 2020 (Leitaktion 2) eine Klärung hierüber erfolgt ist.

Nach dem jetzigen Stand der Dinge wird das Vereinigte Königreich am 1. Januar 2021 nicht mehr Mitglied der EU sein und damit nicht mehr an den Nachfolgeprogrammen von Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps teilnehmen. Für die Zukunft ist also zu klären, ob und wann es zu den genannten Nachfolgeprogrammen hinzustoßen kann.

Beteiligung an den Nachfolgeprogrammen ab 2021

Artikel 16 des Entwurfs der Verordnung zum Nachfolgeprogramm von Erasmus+ sowie Artikel 32 des Entwurfs der Verordnung zum Nachfolgeprogramm des ESK eröffnen die Möglichkeit für Drittstaaten, am Programm teilzunehmen. Im Falle des Vereinigten Königreichs wäre hierfür jeweils eine spezifische Vereinbarung zu treffen. Verhandlungen über solche Vereinbarungen werden erst beginnen, wenn die Verordnungen zu den neuen Programmen verabschiedet sind. Das Vereinigte Königreich müsste seinerseits solche Vereinbarungen anstreben und alle Bedingungen der EU erfüllen, was zum jetzigen Zeitpunkt nicht als gesichert betrachtet werden kann. Es ist allein schon aufgrund des Zeitplans wenig wahrscheinlich, dass solche Vereinbarungen rechtzeitig in Kraft treten, um eine übergangslose Beteiligung des Vereinigten Königreichs an den Nachfolgeprogrammen von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps zu ermöglichen.

(JUGEND für Europa)

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