30.07.2020

Neues Akkreditierungsverfahren für Erasmus+ JUGEND IN AKTION

Ein junger Mann steht vor einem Banner mit der Aufschrift "Mehr Europa"

Gültig für die Leitaktion 1 ab 2021. Das neue Akkreditierungsverfahren eröffnet einen zweiten Weg zur Beantragung von Fördermitteln. Träger erhalten dauerhaften und unkomplizierten Zugang zu der größten Leitaktion. Mehr Planungssicherheit und Flexibilität in der Nutzung der Mittel inklusive.

Das neue Erasmus+ Programm (2021 - 2027) ermöglicht es Trägern ab sofort, mit der Akkreditierung einen vereinfachten Zugang zum Programm zu beantragen. Nach erfolgreich bestandenem Anerkennungsverfahren bleibt eine Akkreditierung bis zum Ende der Programmlaufzeit 2027 gültig.

In Vorbereitung auf das neue Programm wurde am 10.07.2020 der erste Aufruf veröffentlicht, sich um eine Akkreditierung für die Mobilitätsprojekte der Leitaktion 1, gültig für das neue Erasmus+ JUGEND IN AKTION ab 2021, zu bewerben.

Link: Zum Antragsformular und den Informationen über das neue Akkreditierungsverfahren

Grenzüberschreitende Lernmobilität bleibt in der kommenden Programmgeneration 2021 bis 2027 der Kernbereich von Erasmus+. Darunter fallen im Jugendbereich (neben den bekannten  Jugendbegegnungen und den Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte) neu auch die sogenannten "Jugendpartizipationsprojekte". Diese Projekte sollen das zivilgesellschaftliche Engagement junger Menschen stärken. Dazu werden ab 2021 Projekte gehören, die in Zusammenhang mit dem EU-Jugenddialog stehen.

Was ist das Akkreditierungsverfahren?

Mit dem neuen Akkreditierungsverfahren wird ein zweiter Weg zur Beantragung von Fördermitteln aus der Leitaktion 1 eröffnet, der eine Alternative zum Einzelantragsverfahren bietet. Das Verfahren kann im Prinzip von allen Antragsberechtigten genutzt werden. Erfahrene Träger und Einrichtungen, die mehrere Projekte pro Jahr durchführen möchten, können zukünftig nach ihrer Akkreditierung vereinfacht Mittel für ihre Lernmobilitäten beantragen. Die Akkreditierung selbst kann jederzeit beantragt werden.

Nach erfolgreicher Akkreditierung ist dann für die anschließende Beantragung von Fördermitteln ein jährlicher Turnus vorgesehen, der voraussichtlich im Frühjahr 2021 starten wird.

Wichtig: 2021 können zunächst nur Fördermittel für Jugendbegegnungen und Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte beantragt werden; die neu eingeführten Jugendpartizipationsprojekte werden erst ab dem zweiten Programmjahr in die Mittelbeantragung aufgenommen.  

Die Höhe der Bewilligung wird sich zum einen an den zur Verfügung stehenden Fördermitteln orientieren, zum anderen an einer Reihe noch genauer zu definierender Kriterien; die Bewertung der bisherigen Umsetzung und die Umsetzung der jährlichen Prioritäten werden dabei eine zentrale Rolle spielen.

Was müssen Sie beachten, um eine Akkreditierung zu beantragen?

Im Zentrum der Akkreditierung steht ein mehrjähriger strategischer Entwicklungsplan, in dem die Träger ihre Entwicklungsziele hinsichtlich der Ziele und Prioritäten des Erasmus+ Programms formulieren. Dieser Plan kann nach Ablauf einiger Jahre bei Bedarf aktualisiert werden. Verbunden ist dies mit der Selbstverpflichtung zur Einhaltung vorgegebener Qualitätsstandards bei der Umsetzung von Projekten. 

Das neue Verfahren bietet Trägern so einen dauerhaften und unkomplizierten Zugang zu den Fördermöglichkeiten der größten Leitaktion. Die Vorteile sind:

  • Träger erhalten deutlich mehr Planungssicherheit und Flexibilität in der Nutzung der Mittel.
  • Träger gewinnen zusätzliche Spielräume für die konkrete Umsetzung von Mobilitäten.
  • Die Detailplanungen für die Aktivitäten können später starten. Damit steigen die Möglichkeiten zur Einbeziehung der Teilnehmenden in die konkrete Gestaltung und die Vorbereitungen der Aktivitäten.

An eine Akkreditierung gebunden sind hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit der akkreditierten Träger, an die Qualität ihrer pädagogischen Arbeit und an ihre Verankerung in der Jugendarbeit. Diese Anforderungen werden im Akkreditierungsverfahren und in der Umsetzung immer einer gründlichen Prüfung unterzogen.

Das Einzelantragsverfahren bleibt weiterhin bestehen

Neben der Akkreditierung bleibt das Einzelantragsverfahren bestehen. Es richtet sich vor allem an diejenigen, die noch keine oder nur wenig Erfahrungen im Programm gemacht haben oder die nur ab und an ein Projekt durchführen.

Wichtig: Beide Verfahren schließen sich gegenseitig aus, d.h. akkreditierte Träger können in Leitaktion 1 keine Einzelanträge mehr stellen.

JUGEND für Europa wird sich bemühen, mit einer entsprechenden Verteilung der Mittel sicherzustellen, dass Antragsteller in beiden Verfahren annähernd vergleichbare Förderchancen haben.

(JUGEND für Europa)

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Weiterführende Informationen

Link: Zum Aufruf im Amtsblatt der Europäischen Union (externer Link)

Auf unserer Programmseite zu Erasmus+ JUGEND IN AKTION stellen wir Ihnen alle Informationen zum neuen Akkreditierungssystem sowie zur neuen Programmgeneration zusammen.
Link: https://www.jugend-in-aktion.de/2021-27/