09.04.2021

Antragsformulare für Erasmus+ veröffentlicht

Die EU-Kommission hat die Antragsformulare für die Leitaktionen 1 und 2 veröffentlicht. Anträge können Sie bis zum 11.05.21 für die Leitaktion 1 sowie bis zum 20.05.21 für die Leitaktion 2 übermitteln.

Antragstellung in der Leitaktion 1

Im neuen Programm gibt es zwei Wege, um Projekte in der Leitaktion 1 zu beantragen: Die Akkreditierung und das Einzelantragsverfahren. Beide Verfahren schließen sich gegenseitig aus, d.h. akkreditierte Träger können in Leitaktion 1 keine Einzelanträge mehr stellen.

Anträge auf Akkreditierung können Sie laufend einreichen. Da die Bearbeitungsfrist jedoch ca. acht Wochen beträgt, werden nach Ende März eingereichte Akkreditierungsanträge nicht rechtzeitig für einen Budgetantrag in 2021 bearbeitet werden können. Wo dies der Fall ist, können 2021 ausnahmsweise trotz Akkreditierung weiterhin Einzelanträge zur ersten und zweiten Antragsfrist gestellt werden.

Die Frist für den Budgetantrag für akkreditierte Organisationen ist der 11. Mai 2021 um 12:00 Uhr.

Im Einzelantragsverfahren wird es zwei Antragsfristen in der Leitaktion 1 geben. Die erste Antragsfrist endet ebenfalls am 11. Mai 2021, 12:00 Uhr, für Projekte, die zwischen dem 01.08. und 31.12.2021 starten.

Zu den Anträgen

Antragstellung in der Leitaktion 2

In der Leitaktion 2 wird es zwei Antragsfristen für die beiden Formate "Kooperationspartnerschaften" und "Small-Scale Partnerships" geben. Die erste Antragsfrist endet am 20. Mai 2021, 12:00 Uhr, für Projekte, die zwischen dem 01.11.2021 und 28.02.2022 starten.

Zu den Anträgen

Weiterführende Informationen

Alle Informationen zum EU-Programm Erasmus+ Jugend finden Sie auf unserer Programmseite: www.erasmusplus-jugend.de/.

Download: Programmleitfaden Erasmus+ 2021 (PDF-Dokument, 3 Mb)

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