21.12.2021

Kooperationspartnerschaften im Jahr 2022: Nutzen Sie unsere Antragssprechstunde

Wir stellen die Neuerungen vor, geben Tipps zur Kostenkalkulation und zur Erstellung von Finanzierungsplänen für die Antragsstellung. Bringen Sie gerne Ihre Fragen am 10. Februar ein.

Die Leitaktion 2 bietet Organisationen Möglichkeiten zum Auf- und Ausbau internationaler Kooperationen und zur eigenen Kapazitätsentwicklung, aber auch zur Erarbeitung qualitativer und innovativer Ergebnisse.

Für die Kooperationspartnerschaften der Leitaktion 2 wird ab dem Jahr 2022 ein neues Finanzierungssystem eingeführt. Ähnlich wie die Small-Scale Partnerships werden die Kooperationspartnerschaften ab sofort mit Pauschalsummen finanziert.

Am 10.02.2021, 10 bis 12 Uhr bieten wir allen Interessierten eine Antragssprechstunde zum Format "Kooperationspartnerschaften im Jahr 2022".

Hier stellen wir die Neuerungen vor und geben Tipps zur Kostenkalkulation und zur Erstellung von Finanzierungsplänen für die Antragsstellung. Bringen Sie gerne Ihre Fragen ein.

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist bis zum 3. Februar 2022 geöffnet. Zur Anmeldung

Hintergründe zur Antragstellung von Kooperationspartnerschaften

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie bietet die Priorität “Wiederaufbau und Kapazitätsentwicklung im Bereich transnationaler Partnerschaften und Netzwerke” einen Anknüpfungspunkt, z.B. um unterbrochene Partnerschaften wieder zu beleben bzw. wo nötig und sinnvoll neue Partner in bestehende Netzwerke einzubinden.

Prioritär gefördert werden außerdem Projekte, die zur Umsetzung der European Youth Work Agenda und des daran anknüpfenden Bonn-Prozesses beitragen.

Alle Informationen zum Förderbereich finden Sie auf www.erasmusplus-jugend.de

Die nächste Antragsfrist für Projekte im Bereich Kooperationspartnerschaften Erasmus+ Jugend ist der 23. März 2022

(JUGEND für Europa)