22.02.2022
Neues Finanzierungssystem bei Kooperationspartnerschaften
Mit der ersten Antragsrunde im März 2022 erfolgt die Förderung von Kooperationspartnerschaften in der Leitaktion 2 über Pauschalen. Antragstellende können zwischen drei Pauschalsummen zur Ko-Finanzierung ihrer Projekte wählen
Kooperationspartnerschaften in Erasmus+ Jugend eröffnen Organisationen die Möglichkeit, über mehrere Jahre mit Partnern aus anderen Ländern intensiv an einem Thema zu arbeiten und zukunftsweisende Ideen zu entwickeln. Sie stärken die Rolle der Jugendhilfe in Europa und bieten ein großes Potenzial, um systemische Wirkungen zu entfalten. Kooperationspartnerschaften sind ein offenes Förderformat für mittel- bis längerfristig angelegte Projekte.
Projektförderung nun über Pauschalen
Im neuen Kalenderjahr ändert sich das Finanzierungssystem der Kooperationspartnerschaften: Die Förderung erfolgt nun über Pauschalen und nicht mehr über Kostenkategorien. Antragstellende können zwischen drei Pauschalsummen zur Ko-Finanzierung ihrer Projekte wählen: 120.000,- Euro, 250.000 Euro oder 400.000,- Euro.
Entsprechend der Aufhebung der Kostenkategorien planen antragstellende Organisationen nunmehr in sogenannten Arbeitspaketen. Dabei steht die Umsetzung der inhaltlichen Ziele im Vordergrund. Jedes Arbeitspaket dient der Umsetzung eines Projektziels und besteht aus mehreren Aktivitäten. Entlang der Aktivitäten kalkulieren die Antragstellenden ihre Kosten und beantragen passend zu ihren erwarteten Ausgaben eine der drei Pauschalsummen. Wichtig dabei ist, dass die Gesamtsumme der kalkulierten Kosten für die Arbeitspakete genau den Betrag der Pauschale ergeben muss.
Außerdem werden neue Evaluationsschritte eingebaut: Für jedes Arbeitspaket legen die Antragstellenden qualitative und quantitative Indikatoren fest, um das Erreichen der Projektziele zu überprüfen.
Neben den inhaltlichen Arbeitspaketen muss zudem ein Projektmanagement-Arbeitspaket eingereicht werden. Darin enthalten sind u.a. Angaben und Kosten zur Koordinierung, Kommunikation und Evaluation sowie zu Monitoring und Risikomanagement. Das Arbeitspaket Projektmanagement darf maximal 20 Prozent des Gesamtbudgets umfassen.
Unterstützung für Antragstellende
Mit dieser Änderung wird das Finanzierungssystem der Kooperationspartnerschaften an das der Small-Scale Partnerships angepasst, die ebenfalls in der Leitaktion 2 beantragt werden können.
Zur Unterstützung von Antragstellenden hat die EU-Kommission ein Handbook on lump sums veröffentlicht. Hier finden Sie weitere Details zu den Veränderungen sowie Praxisbeispiele für die eigene Kalkulation und Antragstellung.
Neben den Ausführungen zur Förderung von Kooperationspartnerschaften, bietet das Handbuch auch Informationen und Anleitung zur Beantragung von Fördergeldern für Small-scale Partnerships.
Bei weiterführenden Fragen können Sie sich an das Team der Leitaktion 2 bei JUGEND für Europa wenden.
(JUGEND für Europa)
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Weiterführende Hinweise
Die nächste Möglichkeit, um Anträge für Kooperationspartnerschaften einzureichen, endet am 23. März um 12:00 Uhr. Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie auf unserer Programmseite zum EU-Programm Erasmus+ Jugend.