15.04.2022
Ukraine-Krieg: Weitere Regelungen für den Umgang mit betroffenen Projekten
Die Europäische Kommission hat Anfang April ihre Regelungen konkretisiert für geförderte Projekte, die vom Angriffskrieg auf die Ukraine betroffen sind.
Für beide EU-Jugendprogramme gilt:
- Junge Menschen aus der Ukraine werden grundsätzlich als "junge Menschen mit geringeren Chancen" betrachtet, so dass die entsprechenden Inclusion-Pauschalen für ihre Unterstützung geltend gemacht und bei Bedarf zusätzlich außergewöhnliche Kosten gewährt werden können.
- Darüberhinausgehende Ausnahmeregelungen und die Anerkennung außergewöhnlicher Kosten unter Force Majeure sind möglich, wenn das geförderte Projekt vom Krieg in der Ukraine betroffen ist und die Kriterien der Unvorhersehbarkeit und Unvermeidbarkeit nachweislich zutreffen.
Sowohl im Europäischen Solidaritätskorps wie in Erasmus+ Jugend können junge Menschen aus der Ukraine ohne ukrainische Sendeorganisation an Projekten teilnehmen. In diesem Fall übernehmen die Organisationen im Aufnahmeland die Rolle und Aufgaben der Sendeorganisation. Aufnahmeorganisationen im ESK können die Rolle der Sendeorganisation in diesen Fällen übernehmen, auch wenn ihr Qualitätssiegel diese Rolle nicht vorsieht.
Zu den Aufgaben der Sendeorganisation gehört u.a. die Überprüfung der Förderfähigkeit, wie z.B. Wohnsitz und Alter. Falls die üblichen Dokumente (z.B. Personalausweis oder Reisepass) zur Überprüfung nicht vorgelegt werden können, ist mit der Nationalen Agentur abzustimmen, welche Dokumente akzeptiert werden.
Weitere spezielle Regelungen betreffen das Europäische Solidaritätskorps:
- CIGNA, die Gruppenversicherung für Freiwillige im Europäischen Solidaritätskorps, hat eine 24/7 Krisenhotline eingerichtet, über die Freiwillige aus der Ukraine und ihre Familienangehörige kostenfreie Beratung und Unterstützung erhalten im Fall von Traumata, Angststörungen oder anderen psychischen Belastungen. Um dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, sollen die Freiwilligen eine Nachricht mit ihrer Telefonnummer, unter der sie kontaktiert werden wollen, an support@resourcesforyourlife.com schicken. In dringenden Fällen kann die Nummer +44 20 8987 6273 angerufen werden (hierbei fallen Gebühren für internationale Gespräche an; um die Kosten zu verringern, kann ein Rückruf erbeten werden).
- Junge Menschen aus der Ukraine, die bereits an einem individuellen Freiwilligendienst im Europäischen Solidaritätskorps teilgenommen haben, können einen zweiten individuellen Freiwilligendienst im ESK durchführen. Beide Dienste zusammen können maximal eine Höchstdauer von insgesamt 14 Monaten umfassen. Um den Versicherungsschutz über die CIGNA zur erhalten, werden sie für ihren zweiten Freiwilligendienst als neue*r Freiwillige*r angemeldet.
Bitte informieren Sie JUGEND für Europa in allen Fällen zeitnah schriftlich über notwendige Veränderungen und stimmen Sie mit Ihrer zuständigen Kontaktperson bei JUGEND für Europa die fördertechnischen Konsequenzen und die weiteren Schritte ab.
Auf unseren Programmseiten zum Europäischen Solidaritätskorps sowie zu Erasmus+ Jugend fassen wir alle Regelungen zum Ukraine-Krieg zusammen.
(JUGEND für Europa)