06.05.2022
Ukraine-Krieg: Regelungen zum Ausschluss russischer Organisationen und Einrichtungen
In einer Note von Anfang Mai hat die EU-Kommission veröffentlicht, in welchem Fall russische Organisationen und Einrichtungen von einer Teilnahme an Erasmus+ Jugend sowie dem Europäischen Solidaritätskorps ausgeschlossen sind.
In der Regel sind alle juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Sitz in Russland, die zu mehr als 50 % in öffentlicher Hand sind oder unter öffentlicher Kontrolle stehen, von der Teilnahme an den Programmen ausgeschlossen. Hierzu gibt es jedoch Ausnahmen, u.a. in Bezug auf die Mobilität von Einzelpersonen, um weiterhin people-to-people Kontakte zu ermöglichen.
Für Erasmus+ Jugend und das Europäische Solidaritätskorps bedeutet dies, dass Einzelmobilitäten unter der Leitaktion 1 (Jugendbegegnungen, Mobilitätsprojekte für Fachkräfte und Jugendpartizipationsprojekte) sowie Freiwilligenprojekte im Europäischen Solidaritätskorps unter bestimmten Bedingungen fortgeführt werden können, während eine Beteiligung Russlands an Kooperationspartnerschaften (bis 2022: Strategische Partnerschaften) in Erasmus+ nur noch sehr eingeschränkt möglich ist.
Erasmus+ Jugend
Jugendbegegnungen, Mobilitätsprojekte für Fachkräfte und Jugendpartizipationsprojekte (Leitaktion 1)
Zur Aufrechterhaltung persönlicher Kontakte durch individuelle Mobilitätsmaßnahmen können Projekte mit Beteiligung Russlands stattfinden. Dies gilt sowohl für bereits laufende Projekte aus dem Vorgängerprogramm und dem aktuellen Programm wie auch für neu beantragte Projekte.
Verpflichtende Voraussetzung ist eine Überprüfung durch die projektleitende Organisation, dass keine der teilnehmenden Organisationen und Einzelpersonen auf der aktuellen Sanktionsliste stehen.
Kooperationspartnerschaften (Leitaktion 2)
Alle Organisationen, die zu mindestens 50% in staatlicher Hand oder staatlich kontrolliert sind, sowie alle Organisationen, die `education activities´ durchführen, sind von einer Teilnahme ausgeschlossen. `Education acitvities´ sind dabei so definiert, dass auch alle non formalen und informellen Lernangebote hiermit gemeint sind. Eine Teilnahme dieser Organisationen muss bei laufenden Projekten beendet werden, Kosten für sie sind ab dem 8. April nicht mehr förderfähig.
Bei bereits beantragten Projekten wird der russische Partner in der Regel aus dem Projekt ausgeschlossen. Ist ein Projekt ohne die russische Partnerorganisation formal nicht mehr förderfähig, kann der Antragsteller aufgefordert werden, das Projekt umzuplanen.
Europäisches Solidaritätskorps
Freiwilligenprojekte
Zur Aufrechterhaltung persönlicher Kontakte durch individuelle Mobilitätsmaßnahmen können Projekte unter Beteiligung von Freiwilligen aus Russland stattfinden. Dies gilt sowohl für bereits laufende Projekte aus dem Vorgängerprogramm und dem aktuellen Programm wie auch für neu beantragte Projekte.
Verpflichtende Voraussetzung ist eine Überprüfung durch die projektleitende Organisation, dass keine der teilnehmenden Organisationen und Einzelpersonen auf der aktuellen Sanktionsliste stehen. Bitte beachten Sie, dass nach aktuellem Stand eine Entsendung von Freiwilligen nach Russland nicht möglich ist.
Aktuelle Sanktionsliste
Eine vollständige Liste aller von Sanktionen betroffenen Personen und Organisationen, auch über Russland hinaus, ist mit dem EU-Login auf den Seiten der Europäischen Kommission in unterschiedlichen Formaten (pdf, csv und xml) zugänglich: FSF (europa.eu).
(JUGEND für Europa)