13.12.2024

Erasmus+ Jugend und Erasmus+ Sport: Was ist neu in 2025?

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Erasmus+ geht in die nächste Runde. Dabei gibt es erstmals bei Erasmus+ Jugend nur noch eine Antragsfrist für Kooperationspartnerschaften – rechtzeitige Planung ist also wichtig. Welche weiteren Neuerungen es gibt – wir haben sie Ihnen zusammengestellt.

Für Erasmus+ Jugend stehen in Deutschland 2025 rund 43,2 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Das Förderbudget für Erasmus+ Sport beträgt in Deutschland im kommenden Jahr 1,7 Millionen Euro.

Die Förderformate in den beiden Programmbereichen bleiben unverändert. Bestehen bleiben auch die vier Programmprioritäten von Erasmus+:

  • Inklusion und Vielfalt,
  • Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaziele,
  • Partizipation junger Menschen sowie
  • Digitaler Wandel.

Antragstellung in Erasmus+ Jugend

Alle Antragsformulare für Erasmus+ Jugend sind auf der Plattform der EU-Kommission abrufbar.

Leitaktion 1

In der Leitaktion 1 können Sie Anträge für Jugendbegegnungen, Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte, Jugendpartizipationsprojekte sowie für Projekte im Rahmen von DiscoverEU Inklusion einreichen. Die beiden Deadlines für das Einzelantragsverfahren sind:

  • 12. Februar 2025, um 12:00 Uhr
  • 01. Oktober 2025, um 12:00 Uhr

In der Leitaktion 1 kann sich Ihre Organisation für die Teilnahme am Akkreditierungsverfahren entscheiden.

Um eine Akkreditierung zu erhalten, reichen Sie einmalig während der Programmlaufzeit von Erasmus+ (bis Ende 2027) einen Antrag auf Akkreditierung (KA150) ein. Die Frist für Akkreditierungsanträge endet am 01.Oktober 2025 um 12:00 Uhr.

Organisationen, die bereits akkreditiert sind, können bis zum 12. Februar 2025, 12:00 Uhr ihren Budgetantrag einreichen. Akkreditierte Organisationen können für die Formate "Jugendbegegnung“ und "Mobilitätsprojekte für Fachkräfte der Jugendarbeit“ nicht mehr am Einzelantragsverfahren teilnehmen.

Leitaktion 2

In der Leitaktion 2 ist für die Kooperationspartnerschaften 2025 nur eine Antragsfrist vorgesehen. Anträge können Sie bis zum 05. März 2025 um 12:00 Uhr einreichen

Anträge für Small-scale partnerships können Sie zu zwei Antragsfristen einreichen. Die Fristen enden am

  • 05. März 2025 um 12:00 Uhr sowie am
  • 01. Oktober 2025 um 12:00 Uhr.

Projekt in Krisenregionen

Bitte beachten Sie, dass Projekte in Krisenregionen, in denen eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts existiert, nicht gefördert werden. So sind u.a. keine Entsendungen nach Russland oder Belarus möglich. Eine vollständige Liste aller von Sanktionen betroffenen Personen und Organisationen ist mit dem EU-Login auf den Seiten der Europäischen Kommission zugänglich.

Anpassungen in der Programmumsetzung für Erasmus+ Jugend

Folgende zentrale Neuerungen aus dem Programmhandbuch ergeben sich für Erasmus+ Jugend:

  • Antragsteller für Akkreditierungen müssen zukünftig mindestens zweijährige Erfahrung in der Durchführung von Aktivitäten im Jugendbereich aufweisen.
  • Bei den Jugendpartizipationsprojekten wird Inklusionsunterstützung für teilnehmende zukünftig nicht mehr auf den Höchstförderbetrag angerechnet, sondern wird zusätzlich zum errechneten Förderbetrag gewährt.
  •  Bei DiscoverEU Inklusion wird die Altersspanne der Teilnehmenden bei Start der Aktivität auf 18 bis 21 Jahre ausgeweitet.
  • Bei DiscoverEU Inklusion wird die Förderung von Reservierungskosten auf 100% angehoben.
  • Von den nicht-assoziierten Drittländern können nur noch diejenigen aus den Regionen 1 bis 3 an Kooperationspartnerschaften teilnehmen.
  • Bei den Small-scale Partnerships kann eine Organisation je Runde nur noch an fünf Anträgen beteiligt sein.
  • Bei Anträgen über 60.000 Euro müssen dem Antrag bestimmte zusätzliche Dokumente zur Prüfung der operativen Leistungsfähigkeit beigefügt werden. Das umfasst die Lebensläufe der am Projekt beteiligten Personen (aus allen beteiligten Organisationen), eine Liste der einschlägigen Veröffentlichungen der teilnehmenden Organisationen (sofern relevant) und eine vollständige Liste von bereits durchgeführten Projekten und Aktivitäten mit Bezug zum betreffenden Politikbereich bzw. zu der spezifischen Aktion. Auch unter 60.000 Euro kann die NA zusätzliche Unterlagen anfordern, um die operative Leistungsfähigkeit zu prüfen.

Was ändert sich in Erasmus+ Sport?

Erasmus+ Sport fördert auch 2025 die Mobilität von haupt- und ehrenamtlichen Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Mitgliedern von Vorständen oder Geschäftsführungen, Breitensportreferent*innen und -koordinator*innen, Funktionär*innen sowie weiteren Engagierten im Breitensport.

Antragstellung

Alle Antragsformulare für Erasmus+ Sport sind auf der Plattform der EU-Kommission abrufbar.

2025 können Sie Projekte im Ausland für ein Job Shadowing/eine Hospitation sowie für Coaching-/Praxiseinsätze zu zwei Terminen einreichen. Die Antragsfristen enden am:

  • 12. Februar 2025, um 12:00 Uhr
  • 01. Oktober 2025, um 12:00 Uhr.

Neuerungen in der Programmumsetzung

Folgende Neuerungen aus dem Programmhandbuch ergeben sich für Erasmus+ Sport.

  • Die Dauer von Coaching- oder Schulungstätigkeiten wurde auf maximal 45 Tage beschränkt.
  • Teilnehmende an vorbereitenden Besuchen und Begleitpersonen von Teilnehmenden mit geringeren Chancen werden bei der Höchstzahl von zehn Teilnehmenden nicht mitgezählt.
  • Jede Aktivität kann in nur einem Land stattfinden.

Weiterführende Informationen und Angebote

Unsere zentrale digitale Informationsveranstaltung zu Erasmus+ Jugend und dem Europäischen Solidaritätskorps gibt Ihnen am 15. Januar einen Gesamtüberblick über die Fördermöglichkeiten und Schwerpunkte sowie über die relevanten Neuerungen ab 2025 in den beiden EU-Jugendprogrammen. Zur Anmeldung...

Einen Überblick zu unseren aktuellen Serviceangeboten rund um die Antragstellung finden Sie hier...

Alle ausführlichen Informationen zu Erasmus+ Jugend erhalten Sie auf unserer Programmseite www.erasmusplus-jugend.de/.

Alle ausführlichen Informationen zu Erasmus+ Sport erhalten Sie auf unserer Programmseite www.erasmusplus-sport.de/.

Download: Programmleitfaden Erasmus+ 2025 (auf Deutsch) (pdf, 5,42 MB)

(JUGEND für Europa)