Alle Antragsformulare für Erasmus+ Jugend sind auf der Plattform der EU-Kommission abrufbar.
Leitaktion 1
In der Leitaktion 1 können Sie Anträge für Jugendbegegnungen, Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte, Jugendpartizipationsprojekte sowie für Projekte im Rahmen von DiscoverEU Inklusion einreichen. Die beiden Deadlines für das Einzelantragsverfahren sind:
- 12. Februar 2025, um 12:00 Uhr
- 01. Oktober 2025, um 12:00 Uhr
In der Leitaktion 1 kann sich Ihre Organisation für die Teilnahme am Akkreditierungsverfahren entscheiden.
Um eine Akkreditierung zu erhalten, reichen Sie einmalig während der Programmlaufzeit von Erasmus+ (bis Ende 2027) einen Antrag auf Akkreditierung (KA150) ein. Die Frist für Akkreditierungsanträge endet am 01.Oktober 2025 um 12:00 Uhr.
Organisationen, die bereits akkreditiert sind, können bis zum 12. Februar 2025, 12:00 Uhr ihren Budgetantrag einreichen. Akkreditierte Organisationen können für die Formate "Jugendbegegnung“ und "Mobilitätsprojekte für Fachkräfte der Jugendarbeit“ nicht mehr am Einzelantragsverfahren teilnehmen.
Leitaktion 2
In der Leitaktion 2 ist für die Kooperationspartnerschaften 2025 nur eine Antragsfrist vorgesehen. Anträge können Sie bis zum 05. März 2025 um 12:00 Uhr einreichen
Anträge für Small-scale partnerships können Sie zu zwei Antragsfristen einreichen. Die Fristen enden am
- 05. März 2025 um 12:00 Uhr sowie am
- 01. Oktober 2025 um 12:00 Uhr.
Projekt in Krisenregionen
Bitte beachten Sie, dass Projekte in Krisenregionen, in denen eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts existiert, nicht gefördert werden. So sind u.a. keine Entsendungen nach Russland oder Belarus möglich. Eine vollständige Liste aller von Sanktionen betroffenen Personen und Organisationen ist mit dem EU-Login auf den Seiten der Europäischen Kommission zugänglich.