13.12.2024

Europäisches Solidaritätskorps: Was ist neu in 2025?

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Das Europäische Solidaritätskorps geht in die nächste Runde. Dabei gibt es erstmals nur noch eine Antragsfrist für Freiwilligenprojekte – rechtzeitige Planung ist also wichtig. Welche weiteren Neuerungen es gibt – wir haben sie Ihnen zusammengestellt.

Für das Europäische Solidaritätskorps (ESK) stehen 2025 rund 14,1 Millionen Euro an Fördermitteln in Deutschland zur Verfügung.

Unverändert können im Europäischen Solidaritätskorps Freiwilligenaktivitäten junger Menschen (individuelle Freiwilligendienste und Freiwilligenteams) sowie Solidaritätsprojekte bei JUGEND für Europa beantragt werden.

Bestehen bleiben die vier Programmprioritäten des Europäischen Solidaritätskorps:

  • Inklusion und Vielfalt
  • Ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz
  • Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement
  • Digitaler Wandel

Antragstellung

Die Antragsformulare für das Europäische Solidaritätskorps sind auf der Plattform der EU-Kommission abrufbar.

Freiwilligentätigkeiten

Um Fördermittel für Freiwilligenprojekte erhalten zu können, reichen Organisationen, die über ein gültiges Qualitätssiegel für die projektleitende Rolle verfügen, einen Budgetantrag ein. Die Antragsfrist hierfür ist der 20.02.2025, 12:00 Uhr. Erstmals ist in 2025 nur eine Antragsfrist für Budgetanträge vorgesehen.

Organisationen, die neu als projektleitende Organisation einsteigen wollen, reichen hierfür einmalig während der Programmlaufzeit des ESK (bis Ende 2027) einen entsprechenden Qualitätssiegelantrag ein. Dieser muss bis zum 31. Oktober des Jahres vor der ersten Budgetbeantragung gestellt werden. Die Frist für Qualitätssiegelanträge mit der Rolle projektleitende Organisation für Budgetanträge in 2026 endet am 31. Oktober 2025.

Bitte beachten Sie, dass Projekte in Krisenregionen, in denen eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts existiert, nicht gefördert werden. So sind u.a. keine Entsendungen nach Russland oder Belarus möglich. Eine vollständige Liste aller von Sanktionen betroffenen Personen und Organisationen ist mit dem EU-Login auf den Seiten der Europäischen Kommission zugänglich.

Solidaritätsprojekte

Für Solidaritätsprojekte sind 2025 drei Antragsfristen vorgesehen. Die Antragsrunden enden am:

  • 20. Februar 2025, um 12:00 Uhr
  • 07. Mai 2025, um 12:00 Uhr
  • 01. Oktober 2025, um 12:00 Uhr

Anpassungen in der Programmumsetzung

Folgende Neuerungen aus dem Programmhandbuch ergeben sich für das Europäische Solidaritätskorps:

  • Die Teilnahme an Freiwilligenprojekten im ESK muss für Freiwillige zukünftig grundsätzlich kostenfrei sein. Die bisher mögliche Beteiligung an den Reisekosten, falls diese höher liegen als die Reisekostenpauschale, entfällt ab 2025. 
  • Bei Freiwilligenprojekten kann die Inklusionspauschale zukünftig nicht nur für verstärktes Mentoring, sondern auch für notwendige organisatorische Kosten zur Einbeziehung von jungen Menschen mit geringeren Chancen verwendet werden.  
  • Organisationen, die im Jahr 2025 Fördermittel für Freiwilligenprojekte beantragen wollen, müssen ihren Budgetantrag zu der Antragsfrist am 20.02.2025 einreichen. Eine Budgetbeantragung im Februar ist auch dann möglich, wenn in 2024 ein Mittelabruf zur Oktoberfrist eingereicht und bewilligt wurde.

Weiterführende Informationen und Angebote

Unsere zentrale digitale Informationsveranstaltung zu Erasmus+ Jugend und dem Europäischen Solidaritätskorps gibt Ihnen am 15. Januar einen Gesamtüberblick über die Fördermöglichkeiten und Schwerpunkte sowie über die relevanten Neuerungen ab 2025 in den beiden EU-Jugendprogrammen. Zur Anmeldung...

Einen Überblick zu unseren aktuellen Serviceangeboten rund um die Antragstellung finden Sie hier...

Alle ausführlichen Informationen zum Europäischen Solidaritätskorps erhalten Sie auf unserer Programmseite www.solidaritaetskorps.de/.

Download: Programmhandbuch ESK 2025 (auf Englisch) (pdf, 1,82 MB)

(JUGEND für Europa)