Die Antragsformulare für das Europäische Solidaritätskorps sind auf der Plattform der EU-Kommission abrufbar.
Freiwilligentätigkeiten
Um Fördermittel für Freiwilligenprojekte erhalten zu können, reichen Organisationen, die über ein gültiges Qualitätssiegel für die projektleitende Rolle verfügen, einen Budgetantrag ein. Die Antragsfrist hierfür ist der 20.02.2025, 12:00 Uhr. Erstmals ist in 2025 nur eine Antragsfrist für Budgetanträge vorgesehen.
Organisationen, die neu als projektleitende Organisation einsteigen wollen, reichen hierfür einmalig während der Programmlaufzeit des ESK (bis Ende 2027) einen entsprechenden Qualitätssiegelantrag ein. Dieser muss bis zum 31. Oktober des Jahres vor der ersten Budgetbeantragung gestellt werden. Die Frist für Qualitätssiegelanträge mit der Rolle projektleitende Organisation für Budgetanträge in 2026 endet am 31. Oktober 2025.
Bitte beachten Sie, dass Projekte in Krisenregionen, in denen eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts existiert, nicht gefördert werden. So sind u.a. keine Entsendungen nach Russland oder Belarus möglich. Eine vollständige Liste aller von Sanktionen betroffenen Personen und Organisationen ist mit dem EU-Login auf den Seiten der Europäischen Kommission zugänglich.
Solidaritätsprojekte
Für Solidaritätsprojekte sind 2025 drei Antragsfristen vorgesehen. Die Antragsrunden enden am:
- 20. Februar 2025, um 12:00 Uhr
- 07. Mai 2025, um 12:00 Uhr
- 01. Oktober 2025, um 12:00 Uhr