18.02.2008
Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 3.2
Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf für die Aktion 3.2 - Jugend in der Welt gestartet. Durch die vorliegende Aufforderung sollen Projekte unterstützt werden, mit denen die Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen Programmländern und anderen als benachbarten Partnerländern der Europäischen Union gefördert werden.
Folgende Ziele sollen mit der beabsichtigten Förderung erreicht werden:
- Förderung des Austauschs von Erfahrung und bewährten Praktiken im Jugendbereich und in der nichtformalen Bildung,
- Beitrag zur Entwicklung der Jugendpolitik, der Tätigkeit im Jugend- und Freiwilligensektor und zur Stärkung der organisatorischen/strukturellen Fähigkeiten Jugendlicher und ihrer Führungskompetenzen,
- Aufbau von Partnerschaften und dauerhaften Netzwerken zwischen Jugendorganisationen.
Die Projekte müssen in einem der nachstehenden Themenbereiche angesiedelt sein:
1. Stärkung der Zivilgesellschaft, Bürgerschaft und Demokratie
2. Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
3. Dialog zwischen verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppen
4. Lösungen und Wiederaufbau nach Konflikten
5. Aktive Rolle der Frau in der Gesellschaft
6. Rechte von Minderheiten.
Die Zusammenarbeit ist auf im Jugendsektor tätige Personen und andere Träger von Aktionen, Jugendliche und anderweitige Akteure ausgerichtet, die sich in Jugendorganisationen und -einrichtungen engagieren und Interesse an der Durchführung von Projekten zur Förderung der Zusammenarbeit in diesem Bereich haben.
Die in den nachfolgend genannten Ländern niedergelassenen Einrichtungen können als Partner teilnehmen, sie können jedoch im Rahmen dieser Aufforderung keinen
Vorschlag einreichen. Als Partnerländer gelten jene Länder, die mit der Europäischen Gemeinschaft im Jugendbereich Vereinbarungen geschlossen haben, d. h.:
Lateinamerika: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, El Salvador, Ecuador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay, Venezuela.
Afrika: Südafrika, Angola, Benin, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, Kap-Verde, Komoren, Kongo-Brazzaville, Côte d'Ivoire, Dschibuti, Eritrea, Äthiopien, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea Bissau, Äquatorialguinea, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Uganda, Zentralafrikanische Republik, Demokratische Republik Kongo, Ruanda, Sao Tome und Principe, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Sudan, Swasiland, Tansania, Tschad, Togo, Sambia, Simbabwe.
Karibischer Raum: Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, Dominikanische Republik, St. Kitts und Nevis,St. Vincent und die Grenadinen, St. Lucia, Surinam, Trinidad und Tobago.
Pazifischer Ozean: Fidschi, Cookinseln, Marshallinseln, Salomonen, Kiribati, Mikronesien, Nauru, Niue, Palau, Papua-Neuginea, Samoa, Osttimor, Tonga, Tuvalu, Vanuatu.
Asien: Afghanistan, Bangladesch, Kambodscha, China, Indien, Indonesien, Kasachstan, Kirgisistan, Laos, Malaysia, Nepal, Usbekistan, Philippinen, Thailand, Vietnam, Jemen.
Industrieländer: Australien, Brunei, Kanada, Korea, Vereinigte Staaten von Amerika.
Im Falle von Projekten, an denen Industrieländer beteiligt sind, kann die Finanzhilfe der EU nicht zur Finanzierung der Kosten im Zusammenhang mit diesen Partnern oder Teilnehmern aus diesen Ländern dienen.
Teilnahmeberechtigte Antragsteller
Die Vorschläge sind von gemeinnützigen Organisationen, von Nichtregierungsorganisationen oder von örtlichen oder regionalen Stellen einzureichen. Zulässig sind nur solche Anträge, die von Antragstellern mit rechtmäßigem Sitz in einem der Programmländer eingereicht werden.
An den Projekten müssen Partner aus mindestens vier verschiedenen Ländern beteiligt sein (einschließlich des Antragstellers), darunter mindestens zwei Programmländer, von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein muss, und zwei Partnerländer.
Budget und Laufzeit der Projekte
Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf etwa 2 500 000 EUR veranschlagt.
Die Finanzhilfe der Agentur darf 80 % der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag der Finanzhilfe beträgt höchstens 100 000 EUR.
Die Projekte müssen zwischen dem 1. November 2008 und dem 31. Dezember 2008 beginnen. Die Projekte müssen eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten haben und dürfen eine Laufzeit von 12 Monaten nicht überschreiten.
Antragsfrist
Die Anträge sind bis spätestens 15. April 2008 (es gilt das Datum des Poststempels) an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) zu senden.
Zusätzliche Informationen
Der volle Wortlaut dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare können unter der folgenden Internetadresse abgerufen werden:
http://eacea.ec.europa.eu/youth/calls2008/action32/index_en.htm
Die Anträge müssen den im vollen Wortlaut dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Anforderungen entsprechen und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden.
Weitere Hinweise
Bei Fragen steht Ihnen die Exekutivagentur montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern zur Verfügung: +32/2/295.25.84, +32/2/298.46.28, +32/2/298.68.77. Per E-Mail erreichen Sie die Exekutivagentur unter youthala@ec.europa.eu