06.05.2008

Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 4.5

Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf für die Aktion 4.5 gestartet. Durch die vorliegende Aufforderung sollen Projekte unterstützt werden, mit denen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen mit einer europäischen Dimension für junge Menschen und für in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen tätige Personen gefördert werden.

Die vorgeschlagenen Projekte müssen eine größere Verbreitung qualitativ hochwertiger Informationen ermöglichen und den Zugang junger Menschen zu Informationen und verschiedenen Kommunikationskanälen sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene ermöglichen.

Mit diesen Projekten soll die aktive Beteiligung junger Menschen am öffentlichen Leben gefördert und die Verwirklichung ihres Potenzials als aktive und verantwortungsvolle europäische Bürger erleichtert werden. Den Vorrang erhalten innovative und groß angelegte Projekte, die für die jungen Menschen oder die in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen von Interesse oder besonderer Aktualität sind und zu den Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION gehören, die da lauten:

  • Beteiligung junger Menschen,
  • kulturelle Vielfalt,
  • europäische Bürgerschaft,
  • Integration benachteiligter junger Menschen.


Teilnahmeberechtigte Antragsteller

Die Vorschläge sind von Nichtregierungsorganisationen, gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen oder von lokalen oder regionalen öffentlichen Stellen einzureichen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr in einem der Programmländer ihren legalen Sitz haben.

An den Projekten müssen Partnerorganisationen aus mindestens zwei verschiedenen Ländern (einschließlich dem Land des Antragstellers) beteiligt sein, von denen mindestens eine ihren legalen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat.

Budget und Laufzeit der Projekte

Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf ungefähr 900 000 EUR geschätzt.
Die Finanzhilfe der Agentur darf 80 % der zulässigen Gesamtkosten des Projekts nicht übersteigen. Der Zuschussbetrag je Projekt darf 100 000 EUR nicht überschreiten.
Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. März 2009 beginnen. Die Projekte müssen eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten und höchstens 18 Monaten haben.

Antragsfrist

Die Anträge sind bis spätestens 30. Juni 2008 (es gilt das Datum des Poststempels) an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zu senden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion“ – EACEA/10/08
Avenue du Bourget, 1 (BOUR, 1/001)
1140 Brüssel
Belgien.

Zusätzliche Informationen

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/youth/calls2008/action45/index_en.htm.

Die Anträge müssen den im vollständigen Wortlaut dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Anforderungen entsprechen und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden.

Weitere Hinweise

Bei Fragen steht Ihnen die Exekutivagentur unter youthcallforproposals@ec.europa.eu zur Verfügung.