04.06.2009

Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 4.4

Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf gestartet für die "Aktion 4.4 - Projekte zur Förderung der Kreativität und Innovation im Jugendbereich".

Im Einklang mit dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation (2009) sollen mit dieser Aufforderung Projekte unterstützt werden, die Kreativität und Innovation im Jugendbereich fördern.

Spezifisches Ziel

Projekte sollen ermittelt werden, die sich mit der Einführung, Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen und qualitativ herausragenden Elementen in der nichtformalen Bildung und Jugendarbeit befassen.

Diese innovativen und qualitativ herausragenden Elemente können sich auf Folgendes beziehen:

  • Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahmen und/oder
  • eingesetzte Methoden zur Ausführung der Aktivitäten, basierend auf neuartigen Konzepten im Bereich nichtformaler Bildung und Jugendarbeit.

Prioritätsthemen

2009 kommt im Rahmen dieser Aufforderung Projekten Priorität zu, die sich auf folgende Themen konzentrieren:

  • Medienkompetenz junger Menschen
  • E-Jugendarbeit.

Förderfähige Einrichtungen

Die Vorschläge sind von gemeinnützigen Organisationen einzureichen. Diese Organisationen können

  • Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Netzwerke
  • öffentliche Einrichtungen

sein. Zum Zeitpunkt der Einreichung der Vorschläge muss der Antragsteller seit mindestens zwei Jahren in einem der Programmländer offiziell registriert sein.

FÖRDERFÄHIGE AKTIONEN

Die Projekte müssen Aktivitäten umfassen, die nicht gewinnorientiert sind und die Bereiche Jugend und nichtformale Bildung betreffen.

Die Projekte müssen zwischen dem 1. Dezember 2009 und dem 31. März 2010 anlaufen. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens 12 Monate und höchstens 18 Monate.

Finanzrahmen

Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf 1.200.000 EUR veranschlagt.

Die Finanzhilfe der Agentur darf 65 % der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag der Finanzhilfe beträgt höchstens 100.000 EUR.Einreichung des Finanzhilfeantrags.

Frist für die Einreichung von Anträgen

Die Anträge müssen bis spätestens 30. September 2009 an folgende Adresse gesandt werden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion" -- EACEA/12/09
BOUR, 4/029
Avenue du Bourget, 1
BE-1140 BRÜSSEL.

Die Anträge müssen zugestellt werden entweder

  • per Post (es gilt das Datum des Poststempels)
  • oder durch Expresskurierdienst (es gilt das Datum des Eingangs beim Kurierdienst - bitte dem Antragsformular eine Kopie der Empfangsbestätigung beifügen).

Es werden nur Anträge berücksichtigt, die auf dem hierfür vorgesehenen vollständig ausgefüllten und datierten Formular gestellt werden und die einen ausgeglichenen Finanzplan (Einnahmen/Ausgaben) umfassen.

Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung (Originaldokument) mit der Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters der Antrag stellenden Einrichtung einzureichen.

Zusätzliche Informationen

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2009/call_action_4_4_de.php

Ansprechpartner

Fragen richten Sie bitte an: youthcallforproposals@ec.europa.eu

 

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