16.03.2010

Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 3.2

Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf gestartet für die "Aktion 3.2 - Zusammenarbeit mit anderen Ländern als den Nachbarländern der Europäischen Union".

Durch die vorliegende Aufforderung sollen Projekte unterstützt werden, mit denen die Zusammenarbeit im Jugendbereich gefördert wird zwischen Programmländern von JUGEND IN AKTION und anderen als Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union, die im Jugendbereich Vereinbarungen mit der Europäischen Union geschlossen haben.

Ziele und Beschreibung

Es werden Zuschüsse an Projekte mit folgenden Zielen vergeben:

  • Verbesserung der Mobilität von Jugendlichen und Jugendbetreuern,
  • Stärkung der Handlungskompetenz der Jugend und Förderung ihrer aktiven Partizipation,
  • Stärkung von Jugendorganisationen und -strukturen, um sie in die Lage zu versetzen, an der Entwicklung der Zivilgesellschaft mitzuwirken,
  • Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs von Erfahrung und bewährten Praktiken im Jugendbereich und in der nicht-formalen Bildung,
  • Beitrag zur Entwicklung der Jugendpolitik sowie der Tätigkeit im Jugend- und Freiwilligensektor,
  • Aufbau von Partnerschaften und dauerhaften Netzwerken zwischen Jugendorganisationen.

Bevorzugt werden Projekte, die die ständigen Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION am besten widerspiegeln.

Bevorzugt werden ferner Projekte, die die folgenden Prioritäten der diesjährigen Ausschreibung widerspiegeln:

  • Globale Themen, die Jugendliche betreffen, wie z. B. nachhaltige Entwicklung, Migration und die Milleniums-Entwicklungsziele,
  • Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung,
  • Stärkung des europäisch-afrikanischen Dialogs sowie des Austauschs und der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Jugendarbeit.

Geografischer Geltungsbereich

Zusätzlich zu den vorstehend genannten Prioritäten wird im Hinblick auf die Gemeinsame Erklärung des 12. EU-China-Gipfels vom 30. November 2009 in Nanjing, auf dem das Jahr 2011 als das Europäisch-chinesische Jahr der Jugend ausgerufen wurde, besonderes Gewicht auf Projekte gelegt, die darauf ausgerichtet sind, den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der EU und China im Bereich der Jugend zu fördern.

Förderfähige Bewerber

Die Vorschläge sind von gemeinnützigen Organisationen einzureichen. Diese Organisationen können sein:

  • Nichtregierungsorganisationen (NRO),
  • öffentliche Einrichtungen auf regionaler oder lokaler Ebene oder
  • nationale Jugendräte.

Die Projekte müssen zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2010 anlaufen. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens sechs und höchstens zwölf Monate.

Finanzrahmen

Die Finanzhilfe der Agentur darf 80 % der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag der Finanzhilfe beträgt höchstens 100.000 Euro.

Frist für die Einreichung von Anträgen

Die Anträge müssen bis spätestens 17. Mai 2010 an folgende Adresse gesandt werden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion" -- EACEA/11/10
BOUR 4/029
Avenue du Bourget 1
1140 Bruxelles/Brüssel
BELGIQUE/BELGIË.

Per Telefax oder E-Mail eingereichte Anträge werden nicht angenommen.

Zusätzliche Informationen

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union vom 16.03.2010.

Der Leitfaden für Antragsteller und das Antragsformular sind im Internet unter folgender Adresse abrufbar:
http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2010/call_action_3_2_de.php

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