27.03.2007

Fördersätze 2007

Die Europäische Kommission hat die länderspezifischen Pauschal- und Festbeträge für die einzelnen Aktionsbereiche veröffentlicht. Sie sind für 2007 gültig.

Die komplette Übersicht über die länderspezifischen Fördersätze finden Sie hier.
Für Benachbarte Partnerländer gelten die Standardsätze der Europäischen Union, die im Programmhandbuch veröffentlicht sind.

Wichtig:

  • In der Aktion 2 werden in einem Antrag verschiedene länderspezifische Fördersätze angewendet.
    Die Festbeträge für die Sende- und Aufnahmefestbeträge richten sich dabei nach den Fördersätzen des Landes, in dem die Kosten entstehen. Die festgesetzten Taschengeldsätze sind der länderspezifischen Übersicht des Programmhandbuchs zu entnehmen.
    Für alle anderen Posten sind die Fördersätze des Landes gültig und anzuwenden, in dem das Projekt beantragt wird.
  • In der Aktion 3 gelten bei Projekten, die in Deutschland stattfinden, die deutschen Fördersätze. Bei Projekten, die in einem Benachbarten Partnerland stattfinden, gelten die Standardsätze der Europäischen Union.
  • Bei zentral in Brüssel beantragten Projekten gelten ebenfalls die Standardsätze der Europäischen Kommission.

Den genauen Überblick über die Regeln zur Gewährung der Zuschüsse erhalten sie in den Richtlinien zum neuen Programm.

 

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