07.06.2010

Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 4.5

Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf gestartet für die "Aktion 4.5 - Informationsaktivitäten für junge Menschen und für die in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen".

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen will Projekte zur Förderung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen mit einer europäischen Dimension unterstützen, die auf junge Menschen und sozialpädagogische Betreuer („Jugendarbeiter") abzielen.

Die vorgeschlagenen Projekte müssen die Verbreitung hochwertiger Informationen sowie den Zugang Jugendlicher zu Informationen und zu verschiedenen Kommunikationskanälen auf nationaler und europäischer Ebene verbessern.

Die Projekte zielen langfristig darauf ab, die Beteiligung junger Menschen am öffentlichen Leben zu fördern und die Entfaltung ihres Potenzials als aktive, verantwortungsbewusste europäische Bürger zu erleichtern.

Priorität kommt Projekten zu, die den ständigen Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION am besten Ausdruck verleihen:

  • Teilhabe junger Menschen;
  • Kulturelle Vielfalt;
  • Unionsbürgerschaft;
  • Integration junger Menschen mit erhöhtem Förderbedarf.

Vorrang wird aber auch Projekten eingeräumt, die den folgenden jährlichen Prioritäten der Aufforderung Rechnung tragen:

  • Medienkompetenz;
  • globale Themen, die junge Menschen beschäftigen.

Die Endbegünstigten dieser Projekte sind junge Menschen und im Jugendbereich (entweder in Jugendorganisationen und -einrichtungen oder bei regionalen und lokalen Behörden) Tätige.

Förderfähige Bewerber

Die Vorschläge sind von gemeinnützigen Organisationen einzureichen. Diese Organisationen können:

  • Nichtregierungsorganisationen (NRO);
  • öffentliche Einrichtungen auf regionaler oder lokaler Ebene oder
  • nationale Jugendräte sein.

Zum genannten Schlusstermin für die Einreichung der Vorschläge müssen Antragsteller seit mindestens zwei Jahren in einem der Programmländer offiziell registriert sein.

An den Projekten müssen Partner aus mindestens zwei verschiedenen Programmländern beteiligt sein (einschließlich der Antrag stellenden Einrichtung), von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein muss.

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht auch privaten Organisationen offen, die im Bereich der Information und Kommunikation tätig sind, sofern sie auf gemeinnütziger Basis an diesem Projekt teilnehmen.

Es wird davon ausgegangen, dass diese privaten Organisationen nur als Mitempfänger (Partner) an dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und keine Anträge als Koordinator (Antragsteller) einreichen können.

Förderfähige Aktivitäten und Vorschläge

Das Projekt muss Aktivitäten umfassen, die nicht gewinnorientiert sind und die Bereiche Jugend und nichtformale Bildung betreffen.

Die Projekte müssen zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. März 2011 anlaufen. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens 12 und höchstens 18 Monate.

Die Bewerbungen müssen einen hinsichtlich Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Finanzplan enthalten und in Einklang mit der Obergrenze für die Kofinanzierung durch die Europäische Union stehen, die 80 % der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts beträgt, wobei der Höchstbetrag der Finanzhilfe mit 100.000,- Euro festgesetzt wurde.

Vergabekriterien

Förderfähige Anträge werden anhand folgender Kriterien beurteilt:

Qualitative Kriterien

Im Beurteilungsverfahren werden für die qualitativen Kriterien 80 % der Gesamtpunkte (Koeffizient 4) vergeben.

  • Relevanz des Projekts für die Ziele und Prioritäten der Aufforderung (30 %)
  • Qualität des Projekts und der damit verbundenen Arbeitsmethoden (50 %)

Quantitative Kriterien

Im Beurteilungsverfahren werden für die quantitativen Kriterien 20 % der Gesamtpunkte vergeben (Koeffizient 1).

  • Profil und Anzahl der in das Projekt eingebundenen Teilnehmer und Träger (20 %).

Finanzrahmen

Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf 1.000.000,- Euro veranschlagt.

Die Finanzhilfe der Agentur darf 80 % der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag der Finanzhilfe beträgt höchstens 100.000,- Euro.

Frist für die Einreichung von Anträgen

Die Anträge müssen bis spätestens 10. September 2010 an folgende Adresse gesandt werden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion" - EACEA/12/10
BOUR 4/029
Avenue du Bourget 1
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË

Die Anträge müssen eingereicht werden entweder

  • per Post (es gilt das Datum des Poststempels) oder
  • durch einen Expresskurierdienst (es gilt das Datum des Eingangs beim Kurierdienst - dem Antragsformular muss eine Kopie der Originalempfangsbestätigung beigefügt werden).

Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Zusätzliche Informationen

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2010/call_action_4_5_de.php

Ansprechpartner

Etwaige Fragen richten Sie bitte an: youthcallforproposals@ec.europa.eu.

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