17.06.2010

Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 4.3c

Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf gestartet für die "Aktion 4.3c - „Unterstützungssysteme für junge Menschen - Unterstützung für Mobilität und Austausch von Jugendbetreuern".

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen will auf experimenteller Basis die Mobilität und den Austausch von Jugendarbeitern mit Schwerpunkt auf dem Erlernen neuer Fähigkeiten und Kompetenzen unterstützen, um deren Profil als Fachkräfte im Jugendbereich zu bereichern und sie dabei zu unterstützen, sich besser an die sich verändernden Bedürfnisse junger Menschen anzupassen.

Die Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind:

  • Jugendarbeitern die Möglichkeit zu verschaffen, in einem anderen Arbeitsumfeld im Ausland zu arbeiten;
  • ein besseres Verständnis der europäischen Dimension der Jugendarbeit zu gewinnen;
  • die beruflichen, interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen von Jugendarbeitern zu verbessern;
  • Erfahrungsaustausch und Ansätze zur Jugendarbeit und außerschulischer Bildung in Europa zu unterstützen;
  • zur Entwicklung stärkerer und qualitativ hochwertigerer Partnerschaften zwischen Jugendorganisationen in Europa beizutragen;
  • Qualität und Rolle der Jugendarbeit in Europa zu stärken.

Priorität kommt Projekten zu, die den ständigen Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION am besten Ausdruck verleihen:

  • Teilhabe junger Menschen
  • Kulturelle Vielfalt;
  • Unionsbürgerschaft;
  • Integration junger Menschen mit erhöhtem Förderbedarf.

Vorrang wird aber auch Projekten eingeräumt, die den jährlichen Prioritäten der Aufforderung Rechnung tragen:

  • Europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung;
  • Jugendarbeitslosigkeit und Förderung der aktiven Partizipation arbeitsloser Jugendlicher in der Gesellschaft;
  • Sensibilisierung und Mobilisierung junger Menschen für globale Herausforderungen (wie nachhaltige Entwicklung, Klimawandel, Migration, die UN-Milleniumsziele).

Förderfähige Bewerber

Die Vorschläge sind von gemeinnützigen Organisationen einzureichen. Diese Organisationen können:

  • Nichtregierungsorganisationen (NRO);
  • auf europäischer Ebene im Bereich der Jugend tätige Organisationen (ENRO), die mindestens in acht am Programm teilnehmenden Ländern Mitgliedsorganisationen haben;
  • öffentliche Einrichtungen auf regionaler oder lokaler Ebene.

Zum genannten Schlusstermin für die Einreichung der Vorschläge müssen Antragsteller rechtsgültig bestehen und seit mindestens zwei Jahren in einem der Programmländer offiziell registriert sein.

An den Projekten müssen zwei Partner in solider Partnerschaft aus mindestens zwei verschiedenen Programmländern beteiligt sein, von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein muss und als entsendende oder aufnehmende Organisation am Projekt beteiligt ist.

Förderfähige Aktivitäten und Vorschläge

Das Projekt muss Aktivitäten umfassen, die nicht gewinnorientiert sind und die Bereiche Jugend und nichtformale Bildung betreffen.

Die Projekte müssen zwischen dem 1. März 2011 und dem 30. Juni 2011 anlaufen. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens zwölf Monate. Die Laufzeit der Aktivitäten beträgt mindestens zwei Monate und höchstens sechs Monate.

Teilnehmer bei den Vorschlägen müssen berufliche Jugendarbeiter sein, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in einem der Länder des Programms haben.

Sowohl entgeltlich beschäftigte Arbeitnehmer als auch ehrenamtlich Tätige bei Nichtregierungsorganisationen oder lokalen oder regionalen öffentlichen Einrichtungen, die im Bereich der Jugend tätig sind, können teilnehmen. Es gibt keine Altersbeschränkung für die Teilnehmer.

Vergabekriterien

Förderfähige Anträge werden anhand folgender Kriterien beurteilt:

  • Relevanz des Projekts für die Ziele und Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION und der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (25 %)
  • Qualität des Projekts und der damit verbundenen Arbeitsmethoden (60 %)
  • Profil und Anzahl der in das Projekt eingebundenen Träger/Teilnehmer (15 %).

Finanzrahmen

Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf 600.000 Euro veranschlagt.

Der Gesamtbetrag der Finanzhilfe beträgt höchstens 25.000 Euro.

Frist für die Einreichung von Anträgen

Die Anträge müssen bis spätestens 22. Oktober 2010 an folgende Adresse gesandt werden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion" - EACEA/15/10
BOUR 4/029
Avenue du Bourget 1/ Bourgeatlaan 1
1140 Bruxelles / Brussel
BELGIQUE / BELGIË

Die Anträge müssen eingereicht werden entweder

  • per Post (es gilt das Datum des Poststempels) oder
  • durch einen Expresskurierdienst (es gilt das Datum des Eingangs beim Kurierdienst - dem Antragsformular muss eine Kopie der Originalempfangsbestätigung beigefügt werden).

Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Zusätzliche Informationen

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2010/call_action_4_3_en.php

Ansprechpartner

Etwaige Fragen richten Sie bitte an: youthcallforproposals@ec.europa.eu.

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