13.08.2010
Neuer EU-Visa-Kodex für die Zusammenarbeit mit Benachbarten Partnerländern
Im April ist ein neuer EU-Visa-Kodex für die Länder des Schengen-Raums in Kraft getreten, von dem Jugendliche und Jugendarbeiter aus Benachbarten Partnerländern profitieren sollen.
Für Projekte im Rahmen von JUGEND IN AKTION heißt das: Die Ausstellung eines Kurzzeitvisums (bis maximal 90 Tage) ist kostenlos für alle TeilnehmerInnen und BetreuerInnen aus Benachbarten Partnerländern, sofern sie nicht älter als 25 Jahren sind und an einem geförderten Projekt teilnehmen, das in einem der Schengen-Länder stattfindet.
Visa-Antragsteller müssen nun außerdem innerhalb von zwei Wochen nach Beantragung eines Visums eine Antwort bekommen. Des Weiteren wurde das einheitliche Antragsformular vereinfacht. Im Interesse der Antragsteller wurde präzisiert, was in die einzelnen Felder einzutragen ist.
Ab dem 5. April 2011 muss schließlich die Ablehnung eines Antrags begründet werden. Die Antragsteller erhalten dann auch ein Widerspruchsrecht.
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Zur Nachricht der EU-Kommission „Relaxed visa rules for ‘Youth in Action’ participants from Partner Countries”.
Ausführliche Informationen erhalten Sie im Amtsblatt zur Verordnung über einen Visakodex.
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