14.03.2011

Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 3.2

Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf gestartet für die "Aktion 3.2 - Jugend in der Welt: Zusammenarbeit mit anderen Ländern als den Nachbarländern der Europäischen Union".

Durch die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Projekte unterstützt werden, mit denen die Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen Programmländern von JUGEND IN AKTION und anderen Ländern als den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union, die im Jugendbereich Vereinbarungen mit der Europäischen Union geschlossen haben, gefördert wird.

Im Rahmen dieser Aufforderung werden Fördermittel an Projekte vergeben. Die Ziele dieser Aufforderung sind:

  • Verbesserung der Mobilität von Jugendlichen und Jugendbetreuern;
  • Stärkung der Handlungskompetenz der Jugend und Förderung ihrer aktiven Beteiligung;
  • Stärkung von Jugendorganisationen und -strukturen, um sie in die Lage zu versetzen, an der Entwicklung der Zivilgesellschaft mitzuwirken;
  • Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Praktiken im Jugendbereich und in der nichtformalen Bildung;
  • Beitrag zur Entwicklung der Jugendpolitik sowie der Tätigkeit im Jugend- und Freiwilligensektor;
  • Aufbau von nachhaltigen Partnerschaften und dauerhaften Netzwerken zwischen Jugendorganisationen.

Bevorzugt werden die Projekte, die ständigen Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION am besten widerspiegeln.

Jährliche Prioritäten

Im Kontext des europäisch-chinesischen Jahres der Jugend 2011 stehen insbesondere jene Projekte im Mittelpunkt, die den Dialog, den Austausch und die Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen der EU und China fördern sollen.

Die Ziele des europäisch-chinesischen Jahres der Jugend, wie sie in dem am 6. Oktober 2010 verabschiedeten gemeinsamen Aktionsplan für das Jahr festgelegt wurden, sollen durch die Projekte klar unterstützt werden.

Diese Ziele bestehen darin,

  • den interkulturellen Dialog, das Verständnis und die Freundschaft zwischen europäischen und chinesischen Jugendlichen zu fördern;
  • Jugendliche darin zu bestärken, sich für die Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und China zu interessieren und diese zu unterstützen;
  • umfassende und positive Ergebnisse in Europa und China zu erzielen und sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit zwischen den politischen Entscheidungsträgern sowie zwischen den Jugendorganisationen auch nach 2011 fortdauern wird.

Weitere jährliche Prioritäten der Aufforderung betreffen unter anderem:

  • das europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit;
  • das integrative Wachstum, insbesondere im Hinblick auf die Jugendarbeitslosigkeit;
  • die Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung;
  • die globalen Herausforderungen der Umwelt und den Klimawandel.

Förderfähige Antragsteller

Die Vorschläge sind von gemeinnützigen Organisationen einzureichen. Dabei kann es sich um Organisationen folgender Art handeln:

  • Nichtregierungsorganisationen (NRO);
  • öffentliche Einrichtungen auf regionaler oder lokaler Ebene;
  • nationale Jugendräte.

Dasselbe gilt für Partnerorganisationen.

Bei Ablauf der Frist für die Einreichung der Vorschläge muss sich die jeweilige gesetzliche Niederlassung der Antragsteller seit mindestens zwei Jahren in einem der Programmländer befinden.

An den Projekten müssen Partner aus mindestens vier verschiedenen Ländern beteiligt sein (einschließlich des Antragstellers), darunter mindestens zwei Programmländer, von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein muss, und zwei Partnerländer.

Vor dem Hintergrund des europäisch-chinesischen Jahres der Jugend 2011 gilt für Projekte, an denen China als Partnerland teilnimmt, eine Ausnahmeregelung. An solchen Projekten können ein Partnerland (China) sowie ein oder mehrere Programmländer beteiligt sein, von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein muss.

Förderfähige Aktivitäten und Vorschläge

Das Projekt muss Aktivitäten umfassen, die nicht gewinnorientiert sind und die Bereiche Jugend und nichtformale Bildung betreffen.

Zu den im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Aktivitäten zählen unter anderem:

  • groß angelegte Veranstaltungen, Seminare und Konferenzen für Jugendliche;
  • Aktivitäten zur Förderung der Entwicklung von Partnerschaften und Netzwerken;
  • Aktivitäten zur Anregung des politischen Dialogs im Jugendbereich;
  • Informations- und Sensibilisierungskampagnen von Jugendlichen und für Jugendliche;
  • Ausbildung und Schaffung von Handlungskompetenzen von Jugendbetreuern, Jugendorganisationen und Multiplikatoren;
  • Job-Shadowing und langfristige Mobilität für Jugendbetreuer.

Die Projekte müssen zwischen dem 1. September 2011 und dem 31. Dezember 2011 anlaufen. Ihre Laufzeit beträgt zwischen sechs und zwölf Monate.

Vergabekriterien

Förderfähige Anträge werden anhand folgender Kriterien beurteilt:

Qualitative Kriterien

80 % der im Rahmen des Bewertungsverfahrens erzielbaren Punkte beziehen sich auf die qualitativen Kriterien.

  • Bedeutung des Projekts im Hinblick auf die Ziele und Prioritäten der Aufforderung (30 %)
  • Qualität des Projekts und der zugehörigen Arbeitsmethoden (50 %)

Quantitative Kriterien

20 % der im Rahmen des Bewertungsverfahrens erzielbaren Punkte beziehen sich auf die quantitativen Kriterien.

  • Profil und Anzahl der in das Projekt eingebundenen Teilnehmer und Träger

Finanzrahmen

Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf 3.000.000 Euro veranschlagt. Die Finanzhilfe der Agentur darf 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projekts nicht übersteigen.

Der Gesamtbetrag der Förderung beträgt höchstens 100.000 Euro. Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

Ferner ist zu beachten, dass in den ausgewählten Projekten zwar eine ausgewogene geografische Vertretung angestrebt wird, der entscheidendste Faktor für die Anzahl der pro Land geförderten Projekte jedoch die Qualität ist.

Frist für die Einreichung von Anträgen

Die Anträge sind bis spätestens 6. Mai 2011 an folgende Anschrift zu senden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion" -- EACEA/09/11
BOUR 4/029
Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË.

Der Antrag muss eingereicht werden entweder

  • per Post (es gilt das Datum des Poststempels) oder
  • durch einen Kurierdienst (es gilt das Datum des Eingangs beim Kurierdienst - dem Antragsformular muss eine Kopie der Originalempfangsbestätigung beigefügt werden).

Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Zusätzliche Informationen

Ausführliche Leitlinien für Antragsteller sowie Antragsformulare sind im Internet unter der folgenden Adresse verfügbar: http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2011/call_action_3_2_en.php

Ansprechpartner

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur: eacea-p6@ec.europa.eu.

Kommentare

    Bislang gibt es zu diesem Beitrag noch keine Kommentare.

    Kommentar hinzufügen

    Wenn Sie sich einloggen, können Sie einen Kommentar verfassen.