07.06.2011
Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 4.3
Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf gestartet für die "Aktion 4.3 - Verbesserung der Mobilität von Jugendbetreuern zu Lernzwecken und Unterstützung arbeitsloser junger Menschen durch Jugendarbeit".
Die Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind:
- Jugendbetreuern die Möglichkeit zu verschaffen, in einem anderen Arbeitsumfeld im Ausland zu arbeiten;
- ein besseres Verständnis der europäischen Dimension der Jugendarbeit zu gewinnen;
- die beruflichen, interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen von Jugendbetreuern zu verbessern;
- den Austausch von Erfahrungen und Ansätzen zur Jugendarbeit und nicht formaler Bildung in Europa zu unterstützen;
- zur Entwicklung stärkerer und qualitativ hochwertigerer Partnerschaften zwischen Jugendorganisationen in Europa beizutragen;
- die Qualität und die Rolle der Jugendarbeit in Europa zu stärken.
Priorität kommt Projekten zu, die den ständigen Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION am besten Ausdruck verleihen.
- Teilhabe junger Menschen
- Kulturelle Vielfalt;
- Unionsbürgerschaft;
- Integration junger Menschen mit erhöhtem Förderbedarf.
Vorrang wird aber auch Projekten eingeräumt, die den jährlichen Prioritäten der Aufforderung Rechnung tragen:
Förderfähige Bewerber
Die Vorschläge sind von gemeinnützigen Organisationen einzureichen. Diese Organisationen können:
- Nichtregierungsorganisationen (NRO);
- auf europäischer Ebene im Bereich der Jugend tätige Organisationen (ENRO), die mindestens in acht am Programm teilnehmenden Ländern Mitgliedsorganisationen haben;
- öffentliche Einrichtungen auf regionaler oder lokaler Ebene.
Dies gilt sowohl für die Antragsteller als auch für die Partnerorganisationen. Bei Ablauf der Frist für die Einreichung der Vorschläge muss sich die jeweilige gesetzliche Niederlassung der Antragsteller seit mindestens zwei Jahren in einem der Programmländer befinden.
An den Projekten müssen zwei Partner in solider Partnerschaft aus zwei verschiedenen Programmländern beteiligt sein, von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein muss und als entsendende oder aufnehmende Organisation des/der Jugendbetreuer(s) am Projekt beteiligt ist.
Förderfähige Aktivitäten und Vorschläge
Das Projekt muss Aktivitäten umfassen, die nicht gewinnorientiert sind und die Bereiche Jugend und nichtformale Bildung betreffen.
Die Projekte müssen zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 01. Juni 2012 anlaufen. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens zwölf Monate. Die Laufzeit der Aktivitäten beträgt mindestens zwei Monate und höchstens sechs Monate.
Teilnehmer bei den Vorschlägen müssen professionelle Jugendarbeiter sein, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in einem der Länder des Programms haben.
Sowohl entgeltlich beschäftigte Arbeitnehmer als auch ehrenamtlich Tätige bei Nichtregierungsorganisationen oder lokalen oder regionalen öffentlichen Einrichtungen, die im Bereich der Jugend tätig sind, können teilnehmen. Es gibt keine Altersbeschränkung für die Teilnehmer.
Vergabekriterien
Förderfähige Anträge werden anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Relevanz des Projekts für die Ziele und Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION und der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (25 %)
- Qualität des Projekts und der damit verbundenen Arbeitsmethoden (60 %)
- Profil und Anzahl der in das Projekt eingebundenen Träger/Teilnehmer (15 %).
Finanzrahmen
Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf 1.000.000 Euro veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Finanzhilfe beträgt höchstens 25.000 Euro.
Frist für die Einreichung von Anträgen
Die Anträge müssen bis spätestens 01. September 2011 an folgende Adresse gesandt werden:
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion" - EACEA/17/11
BOUR 4/029
Avenue du Bourget 1/ Bourgeatlaan 1
1140 Bruxelles / Brussel
BELGIQUE / BELGIË
Die Anträge müssen eingereicht werden entweder
- per Post (es gilt das Datum des Poststempels) oder
- durch einen Expresskurierdienst (es gilt das Datum des Eingangs beim Kurierdienst - dem Antragsformular muss eine Kopie der Originalempfangsbestätigung beigefügt werden).
Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Zusätzliche Informationen
Der vollständige Wortlaut der Aufforderung sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2011/call_action_4_3_de.php
Ansprechpartner
Etwaige Fragen richten Sie bitte an: eacea-p6@ec.europa.eu
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