24.04.2012
Wichtiger Hinweis zur Antragsfrist 01. Mai 2012
Betrifft die Fristen zur Einreichung und Übermittlung der Anträge
Aufgrund des 1. Mai, der in vielen Ländern ein Feiertag ist, akzeptieren wir als Absendedatum für die Anträge in Papierform ausnahmsweise den 02.05.2012. Das Absendedatum muss mit dem Poststempel versehen sein.
Für eingelieferte Anträge (z.B. per Einschreiben) oder per Kurierdienst aufgegebene Sendungen bitten wir um Übersendung des Einlieferungsbelegs.
Die E-Forms können aus technischen Gründen (!) nur bis zum 1. Mai, 24.00 CET, übermittelt werden und müssen allerdings in Papierform ebenfalls am 02.05.2012 abgeschickt werden.
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