02.04.2013
Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 4.5
Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf gestartet für die "Aktion 4.5 - Informationsaktivitäten für junge Menschen und in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätige".
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, Projekte zur Förderung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen mit einer europäischen Dimension zu unterstützen, die im Rahmen des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger sowie im Hinblick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 auf junge Menschen und Jugendarbeiter abzielen.
Die Projekte zielen langfristig darauf ab, die Beteiligung junger Menschen am öffentlichen Leben zu fördern und die Entfaltung ihres Potenzials als aktive, verantwortungsbewusste europäische Bürger zu begünstigen.
Priorität kommt Projekten zu, die den ständigen und jährlichen Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION am besten Ausdruck verleihen.
Förderfähige Antragsteller
Vorschläge sind von gemeinnützigen Organisationen einzureichen. Dies können Organisationen folgender Art sein:
- Nichtregierungsorganisationen (NRO);
- öffentliche Einrichtungen auf regionaler oder lokaler Ebene;
- nationale Jugendräte.
Die Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Einreichung ihres Vorschlags seit mindestens zwei Jahren in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (oder in Kroatien) amtlich registriert sein.
Jugendorganisationen, die politischen Bewegungen angegliedert sind, sind nicht zur Teilnahme an dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen berechtigt.
Bitte beachten Sie, dass jeder Antragsteller im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nur einen Projektvorschlag einreichen kann.
Förderfähige Aktivitäten
Die geplanten Informations- und Kommunikationsmaßnahmen müssen sich auf die bevorstehenden Europawahlen im Juni 2014 beziehen. Im Rahmen des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger dürfen die Anträge nur Aktivitäten mit einer staatsbürgerlichen und bürgernahen Dimension umfassen, die die politischen Meinungen der Menschen sowie die pluralistische Demokratie achten.
Insbesondere jedoch sollen sie junge Menschen zur Teilnahme an den Wahlen motivieren. Außerdem sollen sie Jugendliche in die Lage versetzen, sich mit den Schlüsselthemen der Wahlen 2014 auseinanderzusetzen und somit mehr über die europäischen Themen in Erfahrung zu bringen, die derzeit zur Diskussion stehen und von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments nach ihrer Wahl bearbeitet werden müssen.
Der zugrunde liegende unabdingbare pluralistische Ansatz wird insbesondere in der Vielfalt der Profile und Hintergründe der Projektleiter und -teilnehmer deutlich. Die vorgeschlagenen Aktivitäten dürfen nicht gewinnorientiert sein und müssen die Bereiche Jugend und nicht formale Bildung betreffen.
Die Projekte müssen zwischen dem 1. November 2013 und dem 31. Dezember 2013 anlaufen; die Projektlaufzeit beträgt mindestens 9 Monate und höchstens 15 Monate.
Gewährungskriterien
Förderfähige Anträge werden anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Relevanz des Projekts für die Ziele und Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION und der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (25 %)
- Qualität des Projekts und der damit verbundenen Arbeitsmethoden (60 %)
- Profil und Anzahl der in das Projekt eingebundenen Träger/Teilnehmer (15 %).
Finanzrahmen
Für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen insgesamt 2.040.000 Euro zur Verfügung.
Die Finanzhilfe der Agentur darf 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projekts nicht übersteigen. Im Rahmen der Aufforderung wird höchstens ein Projekt je Mitgliedstaat (sowie ein Projekt für Kroatien im Hinblick auf dessen EU-Beitritt) gefördert.
Der Höchstbetrag der für ein bestimmtes Projekt gewährten Finanzhilfe trägt der Bevölkerung des betreffenden Landes Rechnung. Dabei werden drei verschiedene Obergrenzen wie folgt festgelegt:
- 120.000,- Euro für Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Rumänien, Spanien und das Vereinigte Königreich;
- 60.000,- Euro für Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Kroatien, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern;
- 30.000,- Euro für Luxemburg und Malta.
Frist für die Einreichung von Anträgen
Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die auf den vollständig ausgefüllten, mit Datum und Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters der Antrag stellenden Einrichtung versehenen richtigen Formularen gestellt werden und einen hinsichtlich Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Finanzplan enthalten.
Das vollständig ausgefüllte elektronische Antragsformular ist bis spätestens 27. Juni 2013 um 12.00 Uhr mittags (mitteleuropäische Zeit) einzureichen.
Zudem muss eine Papierfassung des elektronischen Antrags (eForm) bis zum 27. Juni 2013 an folgende Adresse gesendet werden:
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion" - EACEA/11/13
BOUR, 4/029
Avenue du Bourget, 1
BE - 1140 Brüssel
Die Anträge müssen eingereicht werden entweder
- per Post (es gilt das Datum des Poststempels) oder
- durch einen Expresskurierdienst (es gilt das Datum des Eingangs beim Kurierdienst - dem Antragsformular muss eine Kopie der Originalempfangsbestätigung beigefügt werden).
Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Zusätzliche Informationen
Der vollständige Wortlaut der Aufforderung sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2013/call_action_4_5_de.php
Ansprechpartner
Etwaige Fragen richten Sie bitte an: eacea-p6@ec.europa.eu
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(Quelle: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur)
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