04.06.2013
Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 4.3
Aktion 4.3 - Unterstützung für die Mobilität von Jugendbetreuern
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/12/2013
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es die Mobilität und den Austausch von Jugendarbeitern mit Schwerpunkt auf dem Erlernen neuer Fähigkeiten und Kompetenzen zu unterstützen, um ihr Profil als Fachkräfte im Jugendbereich zu bereichern.
Durch die Förderung von langfristigen transnationalen Lernerfahrungen für Jugendarbeiter, wird die Aktion Kapazitäten der in das Projekt einbezogenen Strukturen, welche durch die neuen Perspektiven eines Jugendarbeiters mit einem anderen Hintergrund profitieren, stärken.
Diese Aufforderung wird das Networking von Jugendorganisationen in Europa fördern und zu der Priorität der Politik, Jugendarbeit als Querschnittthema der Politik in Europa zu unterstützen, anzuerkennen und zu professionalisieren, beitragen.
Im Rahmen dieser Aufforderung werden Finanzhilfen für Projekte bewilligt.
Die Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind:
- Jugendarbeitern die Möglichkeit zu verschaffen, in einem anderen Arbeitsumfeld im Ausland zu arbeiten
- ein besseres Verständnis der europäischen Dimension der Jugendarbeit zu gewinnen
- die beruflichen, interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen von Jugendarbeitern zu verbessern
- Erfahrungsaustausch und Ansätze zur Jugendarbeit und außerschulischer Bildung in Europa zu unterstützen
- zur Entwicklung stärkerer und qualitativ hochwertigerer Partnerschaften zwischen Jugendorganisationen in Europa beizutragen
- Qualität und Rolle der Jugendarbeit in Europa zu stärken.
Frist für die Einreichung von Anträgen
Vorschläge müssen bis spätestens am 10. September 2013 bis 12.00 Uhr (mittags Brüsseler Zeit) eingereicht werden. Nach diesem Datum wird das Online-Bewerbungssystem geschlossen.
Die Projekte müssen zwischen dem 01.01.2014 und dem 01.07.2014 anlaufen.
Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 12 Monate. Die Laufzeit der Mobilität beträgt mindestens 2 Monate und höchstens 6 Monate.
Zusätzliche Informationen
Der vollständige Wortlaut der Aufforderung sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden:
http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2013/call_action_4_3_de.php
Ansprechpartner
Etwaige Fragen richten Sie bitte an: eacea-p6@ec.europa.eu
Postanschrift
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Abteilung P6
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen – EACEA/12/2013 – Aktion 4.3
Avenue du Bourget, 1 (BOUR 04/29)
B-1140 Brussels
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(Quelle: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur)
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