27.01.2014

Zentrales Registrierungsportal in Erasmus+

Um ab 2014 im EU-Programm Erasmus+ einen Förderantrag stellen zu können, benötigt jede Organisation, Institution oder informelle Gruppe einen "Programmteilnehmer-Identifikations-Code" (PIC = Personal Identification Code). Was Sie hierbei beachten müssen.

Der PIC ist ein aus neun Ziffern bestehender Zahlencode. Er dient dazu, Akteure in den EU-Programmen Erasmus+, Creative Europe, Europe for Citizens, EU Aid Volunteer, Horizon 2020, FP7, CIP, COSME, etc. zu identifizieren.

Der PIC ist einzigartig – das bedeutet, jede Organisation, Institution und informelle Gruppe, die einen Förderantrag stellt, besitzt einen PIC. Dieser PIC ist in jedem Antrag anzugeben.

Das Verfahren

In drei Schritten gelangen Sie zum PIC:

  1. Sie legen ein Nutzerkonto beim Authentifizierungsservice der Europäischen Kommission (ECAS = European Commission's user Authentication Service) an.
  2. Sie melden Ihre Organisation, Institution oder informellen Gruppe im Teilnehmer-Portal (Participant Portal) mit den ECAS-Zugangsdaten an.
  3. Sie erhalten Ihren PIC.

Pflichtangaben in URF

Mit Hilfe des PICs hinterlegen Sie die rechtlichen und finanziellen Informationen ihrer Organisation, Institution oder informellen Gruppe in das zentrale Registrierungsportal der Europäischen Kommission (URF = Unique Registration Facility). URF ist Bestandteil des Teilnehmer-Portals (Participant Portal).

Bitte hinterlegen Sie mindestens die folgenden Angaben und Nachweise in URF:

Vorteile des Verfahrens

Bis Ende 2013 wurden im EU-Programm JUGEND IN AKTION rechtliche und finanzielle Informationen einer Organisation, Institution oder informellen Gruppe mitunter jedes Jahr oder für einzelne Projekte von der Nationalagentur angefordert.

Das zentrale Registrierungsportal (URF) ermöglicht es Ihnen, diese Nachweise zentral online abzulegen und fortlaufend zu pflegen. Der PIC dient dann als „Aushängeschild“ Ihrer Organisation, Institution oder informellen Gruppe. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand reduziert.

Des Weiteren können alle Nationalen Agenturen, die Anträge für Zuwendungen aus einem EU-Förderprogramm bearbeiten; Organisationen, Institutionen oder informelle Gruppen mittels des PIC identifizieren und die rechtlichen und finanziellen Informationen im Rahmen des Antragsverfahrens im zentralen Registrierungsportal (URF) prüfen.

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Hinweis für öffentliche Einrichtungen und informelle Gruppen:

Die Maske des Teilnehmer-Portals sieht bei den Angaben zur Organisation drei Pflichtfelder zum Handelsregistereintrag vor. Ohne eine Angabe bei diesen Feldern lässt sich kein PIC generieren. Da öffentliche Einrichtungen und informelle Gruppen i.d.R. über keinen Handelsregistereintrag verfügen, empfehlen wir, im Feld „Business Registration Number“ drei Mal Null („000“), im Feld „Registration Date“ das Datum „01.01.2014“, und im Feld „Registration Authority“ drei Mal X („XXX“) einzutragen. Anschließend fahren Sie durch Betätigen des Felds „Next“ im Registrierungsvorgang fort.

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Download: PIC und URF – Was muss ich vor einer Antragstellung beachten?

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