27.02.2014
Beteiligung der Schweiz am Programm Erasmus+
Die EU-Kommission hat die Modalitäten für die Beteiligung der Schweiz am EU-Programm Erasmus+ mitgeteilt. Die Schweiz hat demnach nicht mehr den Status eines Programmlandes.
Die EU-Kommission hat darüber informiert, dass in Erasmus+ die Schweiz bis auf weiteres nicht den Status eines Programmlandes, sondern den eines "Partnerlandes bzw. Drittlandes" haben wird. Am Programm kann die Schweiz nur noch sehr eingeschränkt teilnehmen.
Für die einzelnen Leitaktionen bedeutet dies:
Leitaktion 1: Die Beteiligung von Schweizer Organisationen als Aufnehmer oder Entsender ist unzulässig. Alle Anträge, die als "Mindestpartner" lediglich eine Schweizer Beteiligung haben, sind ebenfalls unzulässig.
Leitaktion 2: Schweizer Organisationen können keine Anträge stellen. Sie können jedoch an Projekten als "Partner" teilnehmen (wie alle andere Organisationen aus Partnerländern auch unter Beachtung der spezifischen Regeln für deren Teilnahme und Förderung).
Leitaktion 3: Schweizer Organisationen können im Rahmen des Strukturierten Dialogs keine Anträge für nationale Treffen stellen. Die Teilnahme an internationalen Treffen kann ebenfalls nicht gefördert werden.
Alte Projekte aus JUGEND IN AKTION
Hier gibt es keine Einschränkungen. Alle bewilligten Projekte können unter den bewilligten Bedingungen durchgeführt werden. Die Schweizer Nationalagentur wird für diese Projekte weiterhin Unterstützung gewähren und das Programm JUGEND IN AKTION umsetzen bzw. zu Ende bringen.
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