12.03.2014
Hinweis zur Antragstellung: Limitierung der Zuschüsse für organisatorische Unterstützung auf 50% für bestimmte Antragsteller
Konkretisierung von JUGEND für Europa, wie in Deutschland diese Vorgabe aus dem Programmhandbuch für Aktivitäten in der Leitaktion 1 im Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION umgesetzt wird
Es hat sich in den letzten Wochen gezeigt, dass besonders diese Regelung für Unsicherheit und Unklarheit bei den Antragstellern geführt hat.
Zum Hintergrund
Der Programmleitfaden sieht vor, dass öffentliche Einrichtungen auf regionaler / nationaler / kantonaler Ebene oder regionale Verbände, europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit und Organisationen mit Erwerbszweck, die sich für soziale Verantwortung von Unternehmen engagieren, von einer 50%-Limitierung der Kosten für organisatorische Unterstützung für Aktivitäten in der Leitaktion 1 im Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION betroffen sind.
Erläuterung
JUGEND für Europa konkretisiert die Vorgabe aus dem Programmhandbuch dahingehend, dass öffentliche Einrichtungen der kommunalen Verwaltung, d.h. Kommunen, kreisfreie Kommunen, Landkreise, Bezirke oder Landschaftsverbände als Gebietskörperschaften nicht unter diese Regelung fallen.
Betroffen sind nur alle eigentlichen Behörden der Bundesländer im Jugendbereich.
Diese Reduzierung bezieht sich ausschließlich auf den Kostentyp "Organisatorische Unterstützung" in Leitaktion 1 – Lernmobilität für Einzelpersonen, die um 50% reduziert wird.
Andere Kostentypen in Leitaktion 1 sind nicht betroffen.
Aktivitäten in den Leitaktionen 2 und 3 sind grundsätzlich von der Regelung nicht betroffen.
Ausfüllen des Antragsformulars
Sofern Ihre Einrichtung nicht von der Limitierung der finanziellen Unterstützung auf 50% der förderfähigen Kosten betroffen ist, wählen Sie im Teil C.1.1. Profil des elektronischen Antragsformulars die Option "Nein".
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