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Wer ist JUGEND für Europa?

JUGEND für Europa ist vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) benannt und von der EU-Kommission (Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur) vertraglich beauftragt, als Nationale Agentur die EU-Programme Erasmus+ Jugend (2021 - 2027) und Europäisches Solidaritätskorps (2021 - 2027) in Deutschland gemäß den Richtlinien umzusetzen.

Seit 2023 ist JUGEND für Europa im Auftrag der EU-Kommission (Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur) als Nationale Agentur auch damit befasst, das EU-Programm Erasmus+ Sport (2023 - 2027) in Deutschland gemäß den Richtlinien umzusetzen.

Mit diesem Auftrag verbunden ist die finanzielle Förderung von europäischen Projekten in den Bereichen Jugend, Engagement und Sport, die Weiterentwicklung von Jugendarbeit und die Unterstützung der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa.

Die EU-Kommission stellt die zu verwaltenden Programmmittel zur Verfügung und unterstützt die Nationale Agentur bei der Bewältigung ihrer Aufgaben finanziell. Die EU-Kommission legt außerdem die Bestimmungen für die Verwaltung der Programmmittel und die internen Kontrollnormen für die jeweiligen Nationalen Agenturen fest. Sie prüft das Arbeitsprogramm und die Berichte der Nationalen Agenturen sowie deren Verwaltungs- und Kontrollsysteme.

Als nationale Behörde übernimmt das BMBFSFJ das Monitoring und die Aufsicht in Bezug auf die Verwaltung des Programms auf nationaler Ebene. Das BMBFSFJ stellt eine ordnungsgemäße Umsetzung der Programme Erasmus+ Jugend und Europäisches Solidaritätskorps in Deutschland entsprechend den vertraglichen Grundlagen sicher (Fachaufsicht). Der Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt hat die Fachaufsicht für den Programmteil Erasmus+ Sport.

Rechtsträger von JUGEND für Europa, Nationale Agentur für die EU-Programme Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und Europäisches Solidaritätskorps in Deutschland, ist IJAB e. V. mit Sitz in Bonn, VR 3584 Amtsgericht Bonn. IJAB e. V. obliegt als Rechtsträger die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebende Aufsicht über die Mitarbeiter*innen der Nationalen Agentur außerhalb der Fachaufsicht (Dienstaufsicht).